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Von sonstigen Beamten finden wir in der Frankfurter Gemeinde den Judenschreiber, auch nur als Schreiber bezeichnet. Er hatte Verträge und sonstige Beurkundungen aufzuzeichnen, vielleicht schrieb er auch die Gesetzesrollen. Als solchen lernen wir 1346 Meier (Meiger) ¹) und 1371 Salman ²) kennen.
Zweifelhaft ist, was unter der Bezeichnung der„juden schatter“ zu verstehen ist), vielleicht Judenschätzer, d. h. der die Vermögen der Gemeindemitglieder für die Steuerveranlagung einschätzte.
Charakteristisch für die Stellung, die damals noch die Juden im wirtschaftlichen Leben einnehmen, ist, daß laut den Gerichts- büchern noch bis zur Mitte des XIV. J ahrhunderts Juden und sogar Jüdinnen als Unterkäufer, resp. Unterkäuferinnen auftreten, wäh- rend sie später zu diesem Nahrungszweig nicht mehr zugelassen wurden. Unterkäufer hatten sozusagen amtlichen Charakter, denn sie waren die offiziellen Handelsvermittler zwischen den fremden Verkäufern und den einheimischen Käufern; sie hatten den Bürgern anzuzeigen, wann Waren auf den Markt gebracht worden waren, beim Handel zu vermitteln, das Kaufmannsgut auf etwaige Fehler hin zu prüfen und für die richtige Lieferung der erstandenen Waren zu sorgen ⁴).
Jede Art von Waren hatte ihre besonderen sachverständigen Unterkäufer. In den Gerichtsbüchern treten drei jüdische Unter- käufer auf: zwei Frauen, Lewa um 1331 ³), und die„Kleine“ Sara um 1342) und Samuel um dieselbe Zeit*). In welchem Ge- schäftszweig die Angeführten tätig waren, wissen wir nicht.
Noch ein anderer Nahrungszweig war den Juden oder vielmehr Jüdinnen) gelassen worden, der der„Hocken“. In den Achtzigern des XIV. Jahrhunderts betreibt diesen Handel in Landesprodukten, Eßwaren usw. die Jüdin Ellechin*). Nach einer Verordnung am
¹) Urkundenbuch S. 412.
²) L. c. S. 482.
³)„Seligman der juden schatter“. Urkundenbuch S. 685, vom Jahre 1383. Ist er identisch mit Seligman, dem Vorsänger, Urkundenbuch, S. 6847
4⁴) Nach Bücher, Die Bevölkerung von Frankfurt a. M. im XIV. und XV. Jahr- hundert, S. 251, 252. Er bemerkt dabei(S. 253):„Zur Zeit der Messen scheint im XIV. Jahrhundert der Unterkauf frei gewesen zu sein und zahlreiche Einheimische und Fremde darin ihren Erwerb gesucht zu haben.“ Näheres über Unterkäufer bei Dietz I. o. S. 378 ff. Es gab sowohl ständige Unterkäufer als auch solche, die nur für Meß. zeiten angestellt wurden I. c.
⁵) Siehe Gerichtsbuch dieses Jahres im Urkundenbuch, S. 322 und Gerichtsbücher 1341 und 1344(Urkundenbuch 400).
⁴) Urkundenbuch, S. 366.
*) L. c., S. 362.
³) Uber diesen Stand siehe Bücher, I. g., S. 249, der noch bemerkt:„Trügt nicht unsere Beobachtung, so wurde das Hockenwerk in Frankfurt.. vorwiegend von Frauen betrieben.“
*) Gerichtsbuch 1386 im Urkundenbuch, S. 218.
Kracauer, Innere Geschichte der Juden Frankfurts. 4


