— 51—
Zum Schluß haben wir noch der Dienstboten bei den Juden zu gedenken. Die gerichtlichen Verhandlungen führen uns Juden- knechte und Judenmägde vor, deren Namen schon auf christlichen Ursprung hindeutet, wie Contzechin, der Knecht Abrahams:), Elbil, Magd des Fifelin²), Drude, Magd des Arztes Jakobs), Else, Magd des Seligman), Jekil, Knecht Nathans). Doch ist das Mate- rial zu dürftig, um etwa, wie Bücher es für das XV. Jahrhundert versucht hat“), eine Statistik der Haushaltungen mit Angabe der Zahl der Dienstboten aufzustellen. Daß reiche Juden mehrere Dienstboten hielten, was ja eigentlich selbstverständlich ist, sehen wir bei dem Judenarzt Jakob und bei der Zorline. Erst am Ausgang des Jahrhunderts(1380) ward den Juden das Halten christlicher Dienstmägde und Ammen, wahrscheinlich aus Besorgnis vor geschlechtlicher Vermischung, untersagt, von männlichen Dienst- boten spricht dagegen der Erlaß des Rates nicht*). Dieses Verbot ist aber offenbar nicht streng durchgeführt worden, der Frank- furter Rat hatte es auch nicht aus eigener Initiative gegeben, sondern nur einem Druck des Schwäbischen Städtebundes damit nachgegeben, und so finden wir auch nach dieser Zeit noch Christin- nen in jüdischen Diensten, wie Drude im Dienste der Seligkeits), Else im Dienste Seligmanns), und vielleicht Gele in dem der Zorline ¹⁶). Dagegen sind die männlichen Dienstboten seit dieser Zeit fast ausnahmslos Juden.
Im XV. Jahrhundert hielt es der Rat für nötig, bei den Stätig- keitserteilungen die Zahl der Dienstboten, die jede jüdische Haus- haltung aufnehmen durfte, genau festzusetzen ¹¹), weil wohl zu be- sorgen war, daß unter dem Titel Dienstboten fremde Juden und Jüdinnen widerrechtlich in der Stadt wohnten und keine Steuern zahlten ¹). Jedenfalls ist auffallend, daß sich auch Dienstboten unter den Geldverleihern befanden, die Steuern entrichteten, wie z. B. die Magd Besselin ¹³).
¹) Urkundenbuch S. 314.
²) L. c., S. 618.
³) L c., S. 918.
¹) L. c., S. 716.
⁵) L. c., S. 473.
⁶) Bücher, S. 565.
7) Urkundenbuch Nr. 319, S. 126. Bereits das Wiener Provinzialkonzil des Jahres 1267 hatte den Juden untersagt, christliche Dienstboten und Ammen in ihren Häusern zu haben. Scherer S. 332.
³) Urkundenbuch S. 739.
9) L. c., S. 736.
¹0) L. c., S. 826.
¹1¹) Siehe Bücher S. 586.
¹²) Urkundenbuch S. 255.
13) L. c. S. 263. Das Urkundenbuch, auf das so oft hingewiesen ist, erscheint Anfang Juni dieses
Jahres in gleichem Verlage. 4*


