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mit 18 Gulden angeführti¹). Von 1374 ab tritt Rabbi Ascher auf²), der den Ruf hoher Gelehrsamkeit hatte. Er ist vielleicht) der Verfasser eines ergreifenden Gebetes, das für die Stunde des Märtyrertodes, auf den jeder gefaßt sein und für den sich jeder bereit- halten sollte, bestimmt war). Aschers Zeitgenossen waren Lipmann (1366— 1373), Isaak von Dieburg(1380) und David(1384). Von den Genannten wissen wir nur, daß sie den Beinamen Meister oder Lehrmeister hatten“). Etwas besser sind wir über Meister Meier von Nordhausen unterrichtet. Er lebte zuerst in Cöln. 1381 finden wir ihn als Teilnehmer an der Rabbinerversammlung in Mainz. Ihre Beschlüsse unterzeichnet er mit Meier, Sohn des Märtyrers(Hakadosch) Rabbi Samuel aus Nordhausen. 1385 ist er in Frankfurt. Nach den Rechenbüchern zahlt er die hohe Steuer von 25 Gulden, die das nächste Jahr auf 20 Gulden ermäßigt ward'). Zur selben Zeit lebte in der Stadt noch ein Rabbiner namens Meier; sein Geburtsort war vielleicht Fulda, doch wird er nach dem Ort seiner späteren amtlichen Tätigkeit mit Meier aus Erfurt pezeichnet und ist wohl identisch mit dem aus hebräischen Quellen bekannten Meier b. Baruch Halevi. Diesem Manne ist eine Hebung des Rabbinerstandes seiner Zeit zu danken. Er hatte mit tiefem Schmerz gesehen, wie in jenen Tagen wissenschaftlich, religiös und sittlich ungeeignete Elemente sich in das heilige Amt eingedrängt hatten. Die Folge davon war, daß die Rabbiner, besonders in den kleinen Gemeinden, oft ganz ohne Ansehen und Einfluß waren. Darin schuf nun Meier Wandel, indem er durchsetzte, daß erst der für befähigt gehalten werden sollte, das Rabbinat zu verwalten, der als würdiger Schüler eines anerkannten Gesetzeslehrers mit dem Titel Morenu(unser Lehrer) geehrt wurde. Der heilsame Einfluß solcher wissenschaftlich und sittlich hochstehenden Männer zeigte sich bald und machte sich besonders im Unterrichtswesen geltend').
Aber dieser Meier scheint sich selbst nicht tadellos geführt zu haben, jedenfalls ward er im Jahre 1392 vom Frankfurter Rate
¹) 1363 und 1364.
²) Rechenbuch des. ahres(Urkundenbuch S. 294). Seine Steuer beträgt 10 Gulden.
³) Siehe Zunz, Literaturgeschichte, S. 390 f.
⁴) Mitgeteilt bei Horovitz L. c., S. 12.
5) Aus den Gerichtsbüchern der betreffenden Jahre.
) Rechenbücher 1385 und 1386(Urkundenbuch S. 264 u. 265). Uber ihn siehe Horovitz, S. 12, und besonders Stern, Die israelitische Bevölkerung der deutschen Städte III, Nürnberg im Mittelalter, S. 323. Im Gerichtsbuch 1385(Urkundenbuch 719) findet sich folgender Vermerk über ihn: Heinr. von Holtzhusen burgermeister hat eynen kumer
(Arrest) geuffint uff allis daz von des radis wegin, daz die juden zu Frankinford Meyers,
eres robines(1) gudis inne hat(¹) fur M. Mark silbers. Nähere Nachrichten hierüber fehlen uns.
⁷) Näheres hierüber bei Stern, 1. c., und Güdemann, Geschichte des Erziehungswesens und der Kultur der Juden usw. I, 245— 246; siehe auch III, 27. Weiß, Geschichte der jüdischen Tradition, S. 150, 164, 172, 255.
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