Aufsatz 
Aus der inneren Geschichte der Juden Frankfurts im XIV. Jahrhundert : (Judengasse, Handel und sonstige Berufe) / vom Oberlehrer I. Kracauer
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in der ersten Judenschlacht(1241) zeigta¹). Dem damaligen Blut- bad fielen auch drei Rabbiner zum Opfer, Rabbi Isaak, ben Rabbi Nathan¹), ferner Rabbi Isaak Habachur und als dritter Rabbiner ebenfalls ein Isaak.

Als sich nach dem Gemetzel allmählich wieder eine Gemeinde bildete, erscheint ein Anselms) als ihr magister, der in ihrem Namen und Auftrag im Jahre 1288 eine Urkunde über den Verkauf eines jährlichen Zinses*) unterzeichnet.

Zwei Menschenalter lang hören wir nichts von Frankfurter Rabbinern; erst um 1331 findet sich in den Gerichtsbüchern ein Lehrmeister Abraham, der vielleicht nur Schulmeister wars). Um diese Zeit, jedenfalls noch vor der zweiten Judenschlacht, wirkte aber in Frankfurt ein Rabbiner, dessen Ruf weit über die Mauern der Stadt hinaus drang, Rabbi Süßlin Alexander Hakohen, der Verfasser des gefeierten Werkes Agudda(Sammlung) ²). Es enthält eine Darstellung des Religionsgesetzes im Anschluß an den Talmud und mit Zugrundelegung des Talmudtextes, außerdem aber auch eine große Anzahl Erklärungen und selbständiger, in die religöse Praxis eingreifender Entscheidungen,die letzte den gesamten Talmud umfassende Bearbeitung*).

Von 1340 ab bis 1344 erscheint in den Gerichtsbüchern Gum- pert unter verschiedenen Bezeichnungen, teils als Meister, magister judeorum, teils als Lehrmeister, oder auch Rebes). Um dieselbe Zeit wirken Rebe Girson), ein magister Aaron ¹⁰) und Meister Suzelin von Nürnberg u)(1347). Beim Wiedererscheinen der Juden in Frank- furt nach der zweiten Judenschlacht ist in den Rechenbüchern der Lehrmeister Joseph mit dem Beinamen Lampe als Steuerzahler

¹) L. c. S. 11.

²) Uber ihn siehe Horovitz, Frankfurter Rabbiner, S. 5.

³) Ob magister judeorum Rabbiner oder Vorsteher ist, muß von Fall zu Fall unter- sucht werden. Häufig wurden beide Amter, da sie Ehrenämter waren, von derselben Person versehen.

) Siehe Böhmer-Lau I Nr. 556, S. 268; Urkundenbuch Nr. 15, S. 6.

) Urkundenbuch S. 332 u. 410. 4

) Uber die Zeit, in der er lebte, siehe Horovitz, I. c., S. 10, Anm. 1. Ob er identisch ist mit Süßkind aus Köln, der in den Gerichtsbüchern und Urkunden der dreißiger und vierziger Jahre des XIV. Jahrhunderts erwähnt wird, oder mit dem Süßkind des Kölner Judenschreinsbuches(siehe Stern und Hoeniger Nr. 364, S. 163 und Nr. 370 u. 371, S. 165), ist zweifelhaft.

²7) Güdemann, Geschichte des Erziehungswesens und der Kultur der Juden in Deutschland usw. III, 15; Horovitz, I. c., S. 9. UÜber den Verfasser der Agudda siehe Weiß, Zur Geschichte der jüdischen Tradition V, 196 f., und Michael, Or ha-Chajim, Nr. 476.

³) Ob er mit dem in den Urkunden und Gerichtsbüchern um diese Zeit öf genannten Gumprecht zum Storch identisch ist, ist zweifelhaft, siehe Salfeld, MartFro- logium, S. 365.

²) Siehe Gerichtsbücher 1344 und 1346.

1⁰) L. c. 1345. Rebin Suzman im Gerichtsbuch 1343 ist wohl Frau des Rabbi Suzman.

) Urkundenbuch Nr. 112, S. 40.