Aufsatz 
Aus der inneren Geschichte der Juden Frankfurts im XIV. Jahrhundert : (Judengasse, Handel und sonstige Berufe) / vom Oberlehrer I. Kracauer
Einzelbild herunterladen

12

1395 hatte auch ein Arzt namens Nathan einen allerdings nur ganz kurzen Aufenthalt in Frankfurt genommen¹). Anscheinend Konnte er sich hier nicht behaupten, da der ärztliche Beruf zu über- setzt war.

In den Gerichtsbüchern tritt auch SelekeidJ udenärztin auf, eine leicht irreführende Bezeichnung, sie ist nämlich die Gattin des Judenarztes Jakob, nicht etwa Krztin. Erst im XV. Jahrhundert haben wir eine wirkliche Judenärztin:).

Auffallend ist, daß sich in dieser und auch in der folgenden Zeit keine jüdischen Hebammen in der Stadt finden).

Frankfurt war nicht die einzige Stadt, die mit Umgehung der kanonischen Verbote Juden als Stadtärzte anstellte. Erwähnen will ich nur, daß der Rat in Basel bis in den Anfang des XV. Jahrhun- derts eine Reihe jüdischer Arzte im städtischen Dienste hatte, so den Wundarzt Gutleben, der fast dreißig Jahre praktizierte. Wie sehr auch er den Anforderungen seiner Herren genügt hat, beweist am deutlichsten die Tatsache, daß sein auf 10 Jahre laufender Dienst- kontrakt dreimal erneuert wurde, ferner, daß sein Gehalt von 24 Gul- den(1378) auf 50 Gulden(1398) erhöht wurde; im Jahre 1380 er- hielt er sogar 61 Gulden. In der Bestallungsurkunde von 1398 wurde er in allen Rechten und Freiheiten den übrigen Bürgern gleichge- stellt. Verboten wird ihm aber, sowie seinem Weibe und seinen Hausgenossen, Geld auf Zins auszuleihen, solange er als einziger Jude in der Stadt lebe. Nur wenn noch andere Juden sich daselbst niederlassen und Geld ausleihen, sollte auch ihm dies gestattet sein*).

Von sonstigen gelehrten Berufen haben wir natürlich den des Rabbiners. Er führt auch den Titel Rabbi(Rabi), Rebbe(Rebi), Meisters), magister judeorum, Judenmeister, Lehrmeister, Hoch- meister. Die meisten Namen der Frankfurter Rabbiner sind uns erhalten, allerdings oft nur die Namen. Die Reihe eröffnet einer der berühmtesten Rabbiner des Mittelalters, Simon Hadarschan, der Verfasser des Midrasch Jalkut), so daß es uns nicht wunder- nehmen darf, daß damals auch aus dem Ausland wißbegierige Jünglinge nach Frankfurt strömten, wie die Liste der Erschlagenen

¹) Im Gerichtsbuch 1395 erwähnt(Urkundenbuch, S. 878).

²) Siehe Kriegk, l. c., S. 558.

3) L. c.

4) Weitere Beschränkungen, so das Verbot, fremde Juden über Nacht ohne Wissen des Rates zu beherbergen, siehe Günzburg, Die Juden in Basel, in der Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band VIII, Heft 2, S. 368 ff. Auch sonst verdanke ich diesem Aufsatz manche beachtenswerte Notiz.

) Auch die Arzte führen den Titel Meister.

6) Näheres über ihn siehe Epstein in der Zeitschrift Hachoker I, S. 85 ff. u. S. 129ff. Die politische Geschichte der Frankfurter Juden bis zum Jahre 1349, S. 5 u. 6.