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In den Steuerlisten findet er sich noch bis 1391 ¹). Neben seiner Praxis betrieb er ein ausgedehntes Geldleih- und Pfandgeschäft. Der Name keines Arztes findet sich auch annähernd so oft in den Gerichtsbüchern erwähnt, als der seine. Wie sehr sich sein Wohl- stand gemehrt hatte, geht daraus hervor, daß seine Steuer von 15 Gulden allmählich auf 31 Gulden gestiegen war.
Ein Jahr nach seinem Tode treffen wir als Judenarzt in Frank- furt wiederum einen Isaac. Da ihn die Rechenbücher niemals unter dem Posten„Einnahmen“ erwähnen, er also der Stadt keine Steuern zahlt, die Gerichtsbücher ihn aber nur als Schuldner kennen), so wird er ausschließlich seinem ärztlichen Berufe gelebt haben. Er teilte sich in die Praxis mit Vifand. Dieser aber scheint wenig ver- träglicher Natur gewesen zu sein und lebte mit einzelnen Gemeinde- mitgliedern nicht gerade im Frieden. Wahrscheinlich konnte er sich deshalb nur kurze Zeit in Frankfurt behaupten(von 1393 bis 1395)). Einen Teil seiner Praxis übernahm dann Salman Pletsch aus Regensburg. Beide scheinen sich ebenfalls ausschließ- lich auf ihren ärztlichen Beruf beschränkt zu haben, nirgend sind sie in den Gerichtsbüchern als Geldleiher erwähnt. Dieser Umstand und der Ruf, den Salomon Pletsch überall genoß, werden den Rat wohl veranlaßt haben, ihn als städtischen Wundarzt¹) anzustellen, und zwar mit einem Gehalt von 36 Gulden und 6 Ellen Tuch,„einer farbe, so sie ander ire dienere cleiden“. Noch haben wir seine Bestal- lungsurkunde; sie ist vom 18. Juni 1394 ausgestellt, und zwar für die Dauer eines Jahres*). Er verpflichtet sich darin, den Dienern der Stadt und allen denen, die in ihrem Dienst wund werden, ebenso den siechen Leuten) im Spital mit seiner Kunst„bereit“ zu sein und keinen Lohn dafür zu nehmen, von den Bürgern und Beisassen aber nur das Gezie- mende(„daz zitlich und bescheidenlich ist“). Bei Streitigkeiten über die Höhe des Honorars hatte sich Salman Pletsch der Entscheidung der beiden Bürgermeister zu fügen. Die Verpflichtung Salmans als städtischer Beamter erfolgte durch Handschlag und Eidesleistung?).
¹) Also nicht bis 1396, wie Horovitz S. 5 annimmt.
²) Gerichtsbuch 1395, S. 818. Im Gerichtsbuch 1400, S. 885 prozessiert er mit dem Gerber Christian, anscheinend wegen des Honorars.
³) Im Gerichtsbuch 1394, S. 797 verklagt er Jakob, der ihn mit Schlägen miß- handelt habe, ebenso prozessiert er mit Joseph, der ihn sogar in den Turm hatte werfen lassen(1. c. S. 799).
⁴)„der stad wondarzt“ heißt er im Rechenbuch 1395(Urkundenbuch S. 279).
⁵) Siehe Urkundenbuch Nr. 428, S. 199 u. 200.
) Horovitz hat juden für luden, was zu ganz falschen Folgerungen führen mußte. Auf Grund dieser Lesart spricht Baas in seinem Aufsatz, Jüdische Hospitäler im Mittel- alter(siehe Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums von Brann, 57. Jahrgang, Heft 7/8, S. 456) von einem jüdischen Hospital in Frankfurt, und der Rat habe bestimmt,„daß der Stadtwundarzt Salman Pletsch... die siechen Juden im Spital unentgeltlich zu behandeln habe“.
⁷7) Salman schwört natürlich den Judeneid.


