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Zwanzig Jahre später ist Heinrich Schrenk von Gerlachsheim im Besitz einer ewigen Rente von 50 Pfund Heller auf den erwähnten Grundstücken. Die Gemeinde muß demnach innerhalb der fest- gesetzten Zeit die Rente zurückgekauft haben gegen eine ewige, bei der naturgemäß der Zinsfuß ein geringerer, nämlich nur 5%, war. Schrenk verkaufte die Rente wieder für 1000 Pfund Heller an den Aschaffenburger Schöffen Johann Schwabe und an den Frankfurter Heinrich von Holzhausen:).
In späterer Zeit findet sich die Rente in verschiedene Teile geteilt. Wir hören, daß 16 Mark der Rente im Besitz einer Gan- erbschaft ist, zu der der Knappe Herdan von Alpach gehörte.
Getreu ihrer Politik, möglichst alle Grundrechte auf ihrem Territorium abzulösen, suchte die Stadt auch diese Renten an sich zu bringen. Im Jahre 1363 hatte sie davon schon 12 Mark erworben²). Vom September 1374 bis April 1375 war sie besonders erfolgreich mit ihren Bemühungen. Zuerst entsagt Herdan von Alpach seinen Ansprüchen auf die Judenschule und den Juden- kirchhof. Der Burggraf Eberhard Weise von Friedberg als Schieds- richter setzte die Entschädigung auf 20 Gulden fest:).
Im Januar 1375 tritt ihr Werner von Echzell und im Februar Agnes Weise je ein Sechstel und ein Achtzehntel ihres Anteils an der Judenschule und dem Judenfriedhof gegen 26 Gulden 16 Schill. ab, im April Herdan von Buches ein Sechstel der erwähnten Grund- stücke gegen 20 Gulden, und so wird die Stadt sich allmählich in den Besitz des Friedhofes gesetzt haben).
Auf dem Friedhof wurden nicht nur die eingesessenen Juden, sondern auch die der Umgebung Frankfurts und fremde Juden gegen Entrichtung einer Summe ans Arar bestattet. Der älteste Grabstein ist vom Monat Aw 5032 der jüdischen Zeitrechnung, also vom Juli 1272 datiert. Einige Forscher, so Baerwaldé), bezweifeln, ob es überhaupt der älteste jüdische Grabstein in Frankfurt sei, da es immerhin möglich, ja wahrscheinlich sei, daß es in den ältesten Zeiten der jüdischen Ansiedlung in Frankfurt innerhalb des Juden- quartiers auch einen jüdischen Friedhof gegeben habe. Er stützt sich dabei auf Schudt*), der den Friedhof auf dem Garküchenplatz annimmt, und auf Kirchner*), der ihn auf die Stelle der heutigen
¹) Urkundenbuch Nr. 58, S. 17.
²) Baerwald, I. c., S. 9.
³) Siehe Urkundenbuch Nr. 192, S. 79, und Nr. 193.
⁴) Rechenbuch 1374, fol. 57 b, 58a und 60 b, in Urkundenbuch S. 243. Von den Kaufbriefen, auf die das Rechenbuch Bezug nimmt, ist nur noch der letzte erhalten (Frankfurter Stadtarchiv, Rachtungen 778 vom 5ten April 1375).
⁵5) Baerwald, I. c., S. 4.
⁶) Jüdische Merkwürdigkeiten II, Buch VI, Kap. 38, S. 362.
7) Jüdische Merkwürdigkeiten I, S. 199, Anm. 8.


