— 16—
der Wetterau, Ulrich von Hanau, dem er sehr verpflichtet war, eine Judenhofstätte„zur Besserung seiner Lehen“ und einige Wochen später eine zweite¹).
Inzwischen hatte der Rat es für das Beste gehalten, sich mit all denen, die ihre Ansprüche auf die ehemaligen Judenwohnstätten rechtlich beweisen konnten, also mit den bereits genannten geist- lichen und weltlichen Herren, sich friedlich zu verständigen und als Rechtsnachfolger der Juden ihnen den Hauszins jährlich zu ent- richten, um nicht des Rechtes verlustig zu gehen, die Hofstätten jederzeit zu bebauen²). Nur mit dem Domsstift, das doch, wie wir gesehen haben, einen Teil der Judenhofstätten seinem Friedhofe einbezogen hatte, schwebte noch ein Streit wegen anderer Grund- stücke und besonders wegen einer am Steinernen Haus des Dom- kapitels gelegenen Hofstätte, bis sich endlich am 24. Juli 1365 beide Parteien darüber verglichen²). Der Dechant und das Kapitel verzichteten schließlich zugunsten der Stadt auf den Zins).
Die Judengasse nach 1360.
Wenn auch nach den Quellen nicht genau festzustellen ist, um welche Zeit Juden wieder nach Frankfurt gekommen sind, so haben doch Bücher*) und Goldschmidte) gegen Horovitz:) über- zeugend dargetan, daß dies im Spätsommer des Jahres 1360 erfolgt ist, denn am 3. September 1360 finden wir im Bürgerbuch eine Anzahl von Juden eingetragen mit dem Bemerken, daß sie des Reiches und unserer Herren(sc. des Frankfurter Rates) Bürger geworden sindé).
Der Bezirk, in dem die Juden ansässig gewesen waren, hatte inzwischen ein ganz anderes Aussehen erhalten. Sein Umfang war gegen früher, da der nördliche Teil zum Bartholomäusfriedhof
¹) L. c. Nr. 158, S. 61, Nr. 159, Nr. 160, S. 62.
²) Siehe Goldschmidt I. c., S. 159. So finden wir als ständige Posten in den Rechen- büchern unter Ausgaben die Zinse an die Deutschordensherren, an die Johanniter, die Weißen Frauen, die Herrn von Schonecken, an das Katharinenstift, die Präsenzien auf den Chor zu St. Batholomäus.
³) In der Vergleichsurkunde(Urkundenbuch Nr. 196, S. 81) werden 10 Häuser an- geführt, darunter die bereits auf S. 11— 14 erwähnten des Lipmann, des Gumpert, das Judenbad und das Haus auf der Antauche(eyduche), die vor 1349 der Geistlichkeit den Zins entrichtet hatten. Außerdem handelt es sich„umb den fleckin und judenhobestad ... obwendig an irme(sc. des Domkapitels) nuwen steynen huse und gesezse an dem juden schullehofe“. Solange diese unbebaut blieben, sollte die Stadt von der Zinszahlung für die 10 Häuser an das Kapitel befreit sein usw.
4) Am Rande links der Urkunde befindet sich die Notiz: Disen brieff han die herrin zur pharre hinder yn gehabt und uns(sc. dem Rat) wider gegebin, wand sie uff die gülde vertzijgen han nach lude eins andern brieff. darüber gemacht.
5⁵) Die Bevölkerung von Frankfurt am Main, S. 535 ff.
⁶) Im oben erwähnten Aufsatz in Geigers Zeitschrift.
7) Frankfurter Rabbinen I, S. 10.
s) Siehe Urkundenbuch S. 314.


