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Heller verpfändete,„sie selbst und ihr Gut, das sie in Frankfurt oder außerhalb Frankfurts haben, ihre Höfe, Häuser nebst Friedhof und Schulhof(Synagoge) mit allen Nutzen, Gefällen und Diensten“ bis zur Wiedereinlösung entweder durch ihn selbst oder durch seine Nachfolger¹). Die Juden waren also aus dem Besitz des Kaisers in den der Stadt übergegangen. Damit war diese dem LZiele ihrer Politik, das sie während des ganzen XIV. Jahrhunderts mit großer Zähigkeit verfolgte, nämlich die kaiserlichen und anderweitige Rechte an sich zu bringen und wirklich Herr auf eigenem Terri- torium zu werden, um ein bedeutendes Stück nähergerückt.
Karl IV. hatte aber bei der Verpfändungsangelegenheit nicht ganz ehrliches Spiel getrieben. Er sah voraus, welches Los den Juden von seiten der fanatisierten Scharen der Geißler drohte, ohne Vorkehrungen dagegen treffen zu wollen, und wußte, daß sie als Steuer- oder Pfandobjekt bald sehr im Preise sinken würden. In der Tat nahten sich 14 Tage nach der Abreise des Kaisers aus der Stadt die Geißelbrüder, die sich auch Judenschläger nannten, dem Frankfurter Gebiet. Am 24. Juli drangen sie in die Stadttore ein und stürzten sich sogleich auf das Judenquartier. Während des darin tobenden erbitterten Kampfes ging dieses in Flammen auf. Ohne Unterschied wurden christliche und jüdische Wohnstätten in Aschenhaufen verwandelt ²). Die Straßen um den Dom waren jetzt nur noch eine rauchende Trümmerstätte. Das Feuer hatte auch das Dach der Bartholomäuskirche ergriffen und sich im Süden bis zur Fischerpforte und dem Brückenturm verbreitet. Vom Friedhof der Bartholomäuskirche aus konnte man jetzt ungehindert bis zur Mitte der Mainbrücke sehen).
Da fast alle Juden bei dem Gemetzel umgekommen waren, konnte sich die Stadt als Erbe ihrer Besitzungen betrachten. Der Rat deutete dies symbolisch an, indem er um die Trümmerhaufen einen Verschlag machen ließ¹), sonst aber blieb die Gasse geraume Zeit unverändert in dem trostlosen Zustand wie nach dem Brande. Erst 1357 wurde der Schutt in den Hofstätten und in der Synagoge entfernt).
Die nächste Sorge des Rates war, die leeren Plätze zu verkaufen, um sich einigermaßen für die hohe Verpfändungsumme von 15 200 2%
¹) Urkundenbuch Nr. 141, S. 50, s. auch politische Geschichte der Frankfurter Juden S. 37.
¹) S. politische Geschichte der Frankfurter Juden S. 40.
²) Stantibus in cimiterio ejusdem basilice liberum ad pontis medium prebuerunt aspectum Chronicon S. 8(Frankfurter Chroniken, bearbeitet von Froning).
¹) Rechenbuch 1349 vom 2. August(Urkundenbuch S. 216).
⁵) Rechenbuch 1357, fol. 22 b: 4 ℳ zu grabene uff den juden hobestadin und fol. 27 a: 4 ℳ₰ 2 h zu graben in der juden schule(Urkundenbuch S. 217). Leider sind uns die Rechen- bücher in den fünfziger Jahren des XIV. Jahrhunderts nur teilweise erhalten, sie fehlen für die Jahre 1353— 1355 und für 1359 und damit manche auf die Judengasse bezügliche Angabe.


