Aufsatz 
Aus der inneren Geschichte der Juden Frankfurts im XIV. Jahrhundert : (Judengasse, Handel und sonstige Berufe) / vom Oberlehrer I. Kracauer
Einzelbild herunterladen

13

sich der Name nicht, wohl aber in den Bartholomäusbüchern. Battonn(II, 60 und IV, 33) bemerkt über das Gäßchen unter der ÜberschriftKleine Fischergasse, dem Brückhofe gegenüber: Ihre(der Gasse) Lage schränkt sich zwischen die Fahrgasse und die Fischergasse ein. Dietz verlegt sie ans Fischerpförtchen, was nicht zutrifft. Da es von einem Eckhause der Arnsburger- und Fahrgasse heißt(Battonn IV, 33): opponitur quasi vico parvo dicto Mose- mannsgazze und das Gäßchen als transitus zwischen Fahrgasse und Fischergasse bezeichnet wird, so zog sie sich wohl zwischen der Samuels- und Fahrgasse in annähernd westöstlicher Richtung hin.

Um die Mitte des XIV. Jahrhunderts brachen zwei verhäng- nisvolle Ereignisse über die Frankfurter Juden herein, die auch die Judengasse in Mitleidenschaft zogen.

Kaiser Ludwig hatte verschiedene Mitglieder der Gemeinde wegen Verbrechen von welcher Art diese waren, ist unbekannt vor Gericht gezogen und bestraft. Eine allgemeine Panik entstand darüber bei den Juden, eine Anzahl der Kaiser nennt in der be- treffenden Urkunde) von einigen die Namen²) floh aus Furcht vor gleicher Strafe. Der volle Zorn des Kaisers ergoß sich über dieihm abtrünnigen und vorflüchtigen Juden,den wir doch no dehein leid getan hetten. Als Entschädigung für die ihm aus ihrer Flucht erwachsene Schmälerung seiner Einkünfte zog er die Häuser und sonstigen Besitzungen der Geflohenen ein und verkaufte sie der Stadt um 3009 Heller*). Wollten aber die Flüchtlinge wieder nach Frankfurt zurückkehren, so gestattete der Kaiser, daß der Rat sie aufnehme und mit ihnen wegen der Rückgabe des konfis- zierten Besitzes verhandle4). So war eine Anzahl Judenhäuser in den Besitz der Stadt gelangt.

Viel gewaltiger als dieses kaiserliche Strafgericht griff in das Schicksal der Frankfurter Juden und ihrer Gasse das Jahr 1349 ein.

Am 25. Juni dieses Jahres schloß Karl IV. mit dem Frank- furter Rat einen Vertrag, in dem er ihm die Juden um 15 200

¹) Stammbuch der Frankfurter Juden, S. 434.

2) Die Urkunde ist ausgestellt Frankfurt, am 26. November 1346. Das Original befindet sich im Frankfurter Archiv Privileg. 78, abgedruckt im Urkundenbuch Nr. 108, S. 38. Bücher(S. 533) schätzt die Zahl der Geflohenen und der Bestraften, allerdings etwas willkürlich, auf 50 Personen.

³) In der Urkunde heißt es: Der Rat und die Stadt Frankfurt mögen die Häuser und Gesässe der geflohenen Judenin irer hant und gewalt haben, mit ze tuen und ze lazzen, zu verkauffen, zu versetzzen und nach allem irem nutze als vor dasz si sich dem geld wider miigent genehin etc.(Siehe politische Geschichte der Frankfurter Juden, S. 32.)

4) Von dieser Erlaubnis haben 7 der Geflohenen(Bücher, S. 534, zählt nur 5) Ge- brauch gemacht, nämlich Mosemann von Wetzlar, Fischlin von Erfurt, Senderlin von Speyer, Falk von Münzenberg, Menchin von Konstanz und nach dem Gerichtsbuch des Jahres 1347 auch Jacob Halpart und Granan.