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„Ermächtigung, den von auswärtigen Gymnasien ausgestellten Maturitäts- „Zeugnissen mit denen der inländischen Gymnasien gleiche Wirkung beizu- „legen, aufgehoben wird, und dass bei der Aufnahme von Inländern auf „die Landesuniversität ausschliesslich die Beibringung von Maturitätszeug- „nissen der inländischen Gymnasien zuzulassen ist.“
Nach einem hohen Beschlusse Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 23. Februar d. J. zu Nro. 1912 wurde der Plan, ein gemeinschaft- liches Zusammenwohnen oder ein sogenanntes Convictorium für sämmtliche auswärtige Schüler des hiesigen Gymnasiums zu bewerkstelligen, wegen der vielen und grossen Schwierigkeiten, welche die Ausführung dieses Planes darbietet, aufgegeben; dagegen wurde für die an den Gymnasiumsgebäuden nöthig gewordenen Bauten durch ein Rescript Kurfürstlichen Ministeriums vom 28. Februar d. J. zu Nro. 1931 eine ansehnliche Summe verwilligt.
Für sämmtliche Gymnasiallehrer des Kurstaates wurde von Kurfürstli- chem Ministerium des Innern unter dem 10. Februar d. J. eine gedruckte Dienstanweisung ertheilt und den Directoren die Verpflichtung der Lehrer auf dieselbe aufgetragen.
III. Statistische Uebersicht.
In dem Lehrer-Collegium gingen folgende Veränderungen vor.
Herr Dr. Georg Bezzenberger, ein darch treffliche Kenntniss der classischen Sprachen ausgezeichneter Lehrer, welcher seit Ostern 1836 an dem hiesigen Gymnasium besonders philologischen Unterricht ertheilt hatte, wurde von hier um Ostern 1837 an das Gymnasium zu Fulda versetzt; da- gegen wurde der Herr Gymnasiallehrer Volkmar, in Hersfeld 1809 ge- boren, der auf dem Gymnasium zu Rinteln und auf der Universitat zu Mar- burg gebildet, seit 1833 in Rinteln als Häülfslehrer und in Cassel als ordent- licher Lehrer gelehrt hatte, in gleicher Eigenschaft an das lieuke. Gymna- sium versetzt.
Dem Herrn Dr. Wilhelm Michael Eichenauer, der, aus Friedewald gebürtig, auf dem Gymnasium zu Hersfeld, cann in Marburg und Göttingen


