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Welches Chriſtus damals hat gewelt
Da er das Kind für Jünger ſtelt. Hierumb ſo brauch mein liebe Jugend,
Diß Büchlin zu Lehr ver rechter Tugend,
195. Die dann in Gotts Erkantnuß ſtehet,
Das man nach ſeinen Gebotten gehet, Darzu wöll Gott ſein gdeyen geben
Vnd nach dieſem das ewig Leben.
Von diesem büchlein und von der in demselben enthaltenen Anmanung habe ich weder die erste ausgabe, noch überhaupt eine zu Fischarts lebzeiten erschienene gesehen, viel- mehr bloss die oben angegebene, welche Fischarts orthographie, wenigstens aus der zeit in welche die Anmanung gehört, nicht mit der gehörigen treue, auch in manchen stellen wie zum theil am tage liegt den text nicht mit völliger zuverlässigkeit wiedergibt. Ja ich kann nicht einmal mit bestimtheit das jahr der ersten ausgabe bezeichnen. Wer jedoch mit Fischarts entwickelungsgeschichte bekannt ist, wird nicht zweifeln, dass die- ses stück zwischen die jahre 1575— 1582 gehören müsse, und diese aus innern gründen sehr sichere vermutung scheint mir durch ein äusseres Zeugnis bestätigt zu werden. Der die Anmanung enthaltende Catechismus gehört nämlich zu einer
ganzen reihe ähn- licher werkchen:
1) Geistliches Handbüchlein. Darinnen der Psaller, die Sprüch ennd Prediger Salomonis samt den gebreuchlichsten Christlichen Lobgesängen vnd Geistlichen Liedern. Von neuen ebersehen, vnd in ein richtigere Orduung gebracht. Cum Gratia et Privilegio Senat. Argent. Strassburg bey Johann Carolo. 1610. 12. O bogen.
2) Jesus Syrach Deutsch u. s. w. Strassburg, bey Johann Carolo. Anno M. DC. X. 12. 133 S. u. register.
3) Christliches Kleinot vnd Geschmeid zur audacht u. s. w. von Herren Johann Haber- mann. ebds. Anno M. DC. X. 12. F bogen.
4) Mistoria dess Leydens, Sterbens v ebds. 1609. 12. D bogen.
5) Evangelien vnd Episteln u. s. w. ebds. Anno M. DC. X. 12. I bogen.
6) Gesangbüchlein, von Gebräuchlichsten Psalmen, Kirchengesängen, vnd Geistlichen
Liedern. Auff das richligest
nd Himmelfahrt vnseres Herren JEsu Christi u. s. W.
in ein hequemes Ilandbüchlein zusamen geordnet. Cum gratia et Privilegio Senat. Argeut. Strassburg, bey Johann Carolo. Anno M. DC. X. 12.
Das geistliche handbüchlein scheint das hauptwerk, druckter) titel der gesamttite selbständ
und dessen(zum theil rotge- lsein zu sollen, obgleich jedes der übrigen büchlein auch igen titel und selbständige bogenzählung hat. die lieder, welche der titel ver-


