Aufsatz 
Zur Geschichte des Klosters Wirberg / von [Karl] Glaser
Entstehung
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biſchof von Mainz lud ihn mehrmals zur Verantwortung vor, und da er weder ſelbſt erſchien noch einen Bevollmächtigten ſandte, ſo wurde er auf einer Synode zu Mainz mit dem Kirchenbann belegt. Allein dies beugte Eberhard nicht; er ſtarb mit dem Bann belaſtet. Damit er nun doch in geweihter Erde ruhe, wendeten ſich ſeine Hinterlaſſenen an das Kloſter Wirberg, welches ihn wirklich auf ſeinen Kirchhof aufnahm. Die Kirche zu St. Johann verfolgte inzwiſchen ihr Ver⸗ fahren und der Leichnam mußte wieder ausgeſcharrt werden; auf das Verſprechen der Hinterlaſſenen jedoch, daß Genugthuung geleiſtet werden ſolle, wurde er wieder in's Grab gelegt. Allein die ver⸗ heißene Genugthuung erfolgte nicht und nun wendete ſich die Kirche zu St. Johann nach Rom. Papſt Cöleſtin III erließ eine donnernde Bulle ²³), gebot den Leichnam vom Kirchhofe zu werfen und den Sohn des Ausgeſtoßenen in den Bann einzuſchließen. Sofort wurde das Kloſter Wirberg mit dem Interdict(nos a divinis cessare fecerunt), und Adelheid, Eberhard's Wittwe, ſammt ihrem Sohne und Werner Hoſechen mit dem Bann belegt. Dies wirkte denn entſcheidend. Die Erben verzichteten eidlich auf ihre Anſprüche, Werner auf ſeine Vogtei, und unterwarfen ſich im Wiederholungsfalle einer an St. Johann zu zahlenden Buße von 26 Mark. Nun ließ die Kirche zu St. Johann ihre Vermittelung eintreten, daß Eberhard noch nach dem Tode vom Bann befreit und des Begräbniſſes in geweihter Erde fähig gemacht wurde, ſowie auch die Wittwe, der Sohn und ihr Mitſchuldiger Abſolution erhielten.

Wir haben hier ein intereſſantes Bild von der Art und Weiſe, wie damals die geiſtliche Zucht geübt wurde, das aber zugleich beweiſet, welchen Widerſtand damals ſchon die deutſchen Großen der Kirche entgegenſetzten, Es kann übrigens hier nicht unbemerkt gelaſſen werden, daß gerade damals zwiſchen dem Landgrafen und Mainz heftige Kämpfe ausgebrochen waren, in welchen auch die Burg Grünberg im Jahre 1195 von dem Erzbiſchofe zerſtört wurde. Wenn der Lehnsherr mit Mainz zerfallen war, konnten auch die Lehnsträger gegen das erzbiſchöfliche Anſehen Widerſtand wagen.

IV.

Die mit dem Kloſter Wirberg verbundene, der heiligen Maria ²) geweihte Kir che wurde von einem Prieſter, gewöhnlich capellanus genannt, verſehen, und es waren zu derſelben zugleich die Dörfer Göbelnrod, Bolnbach, Reinhardshain, Beltershain und Großlumda eingepfarrt. Der Parochus von Wirberg verſah jedoch noch eine zweite Kirche, die zu Saßen, welche gleichfalls Mutterkirche war und welcher die Dörfer Lindenſtruth und Harbach als Filialorte zugehörten. In Bezug auf Harbach liegt eine intereſſante Urkunde vor. Im Jahre 1250 willigt Propſt Werner zu Wirberg in die Erbauung einer Kapelle zu Harbach, weil die dortigen Bewohnerpropter hostes et incendia repentina den Weg nach der Mutterkirche zu Saßen ſcheuten. Sie durften demnach eine Kapelle non in solio alieno, sed in praedio ibidem monasterio Werberg

²¹) Auch dieſe findet ſich bei Würdtwein, Dioec. Mog. T. III, p. 356. ²*) Baur, Urkunden zur heſſ. Geſch. H. I, S. 75.