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durch die manchem Zeitgenossen zu hart erschienene Assecurationsakte von 1754, nach welcher der Prinz sich eidlich verpflichten musste die evangelische Religion in Hessen unangetastet zu lassen, und bis zum Jahre 1866 bestanden bei uns Gesetze, ähnlich den preussischen Maigesetzen, in Bezug auf die Anstellung der katholischen Geistlichen, gegen welche die Kurie nicht die angebliche Unannehmbarkeit geltend machte, welche sie diesen jetzt entgegenstellt.
Und als die Partei, an deren Spitze der Konsistorialrat und spätere Professor Vilmar stand, in konsequenter Durchführung ihrer Lehre vom geistlichen Amt als eines zur Vermittlung des Heils zwischen Gott und den Menschen besonders begnadeten Standes eine neue Hierarchie in Hessen einzuführen bestrebt war, da durfte unser letzter am 6. Januar des vorigen Jahres verstorbener Kurfürst Friedrich Wilhelm, als er diesem Streben mit aller Entschiedenheit entgegen- trat, der Zustimmung des hessischen Volkes ebenso gewiss sein wie unser jetziger Herrscher bei der Einführung des Gesamtkonsistoriums, das dem durch die ganze Entwickelung der hessischen protestantischen Kirche hindurchgehenden Streben, das Gemeinsame in den verschiedenen Konfessionen vor allem zur Geltung kommen zu lassen, nur neuen Ausdruck verlieh, und klein nur konnte bei dem stets im Volke vorhandenen Streben nach geistiger Freiheit die Partei der Renitenten sein, die meist derselben eben geschilderten kirchlichen Richtung angehören, welche mit ihrer Ansicht vom geistlichen Amt die Grundlage des Protestantismus, das allgemeine Priester- tum, die geistige Freiheit, zu untergraben sucht, für deren Sicherung, wie wir sahen, Hessen stets die Waffen geführt hat.
Aber auch zur Erhaltung der staatlichen Freiheit, zum Kampf gegen die Feinde des deutschen Landes, hat das hessische Schwert in manchem Kampfe geblitzt, und manche rühmliche That ist hier noch zu erwähnen.
Wenn es auch den Römern von den Zeiten Cäsars an mehrmals gelang, ins Land der Chatten einzudringen, und Germanicus dort selbst den angesehensten Ort, Mattium, in der Gegend von Gudensberg, niederbrennen konnte, niemals haben sie im Lande festen Fuss zu fassen vermocht, vielmehr gerade gegen die Chatten ihr dem übrigen deutschen Lande entrissenes Gebiet besonders zu schützen für nötig gefunden, wie die Errichtung des Römerwalles gerade an den Grenzen des Hessenlandes beweist. Welche Achtung die Chatten den Römern abgezwungen, das zeigt uns die angeführte längere Charakteristik, welche Tacitus von denselben gibt, und wie sie selbst sich den Römern gegenüber als gefährliche Feinde gefühlt, davon hat uns die Sage vom Scharfen- stein ein Bild aufbewahrt.
Als dann von germanischen Stämmen am Rhein, im mittleren Deutschland und auf den Trümmern des Römerreiches in Gallien das gewaltige Frankenreich gegründet wurde, da ge- hörten die Chatten, oft bedrängt von ihren sächsischen Nachbarn, mit zu diesem neuen Welt- reiche, und die Grossartigkeit der Thaten Karls des Grossen malt sich noch in der Sage vom Odenberge, in dessen Tiefe der alte Kaiser, der hier an die Stelle Wodans getreten ist, mit seinem Gefolge sitzt, um in Zeiten der Gefahr nachts unter Pferdegewieher und Hufschlag, Trommelton und Trompetenklang seinen Umzug zu halten.
In den folgenden Jahrhunderten, in denen es keinen selbständigen hessischen Staat gibt, hören wir begreiflicherweise von keinen besonderen Thaten der Hessen, sie sind eben unter den Franken, später unter den Thüringern miteinbegriffen. Aber als wichtig für die Geschichte Deutschlands wollen wir doch erwähnen, dass König Konrad I. vor seiner Erwählung Graf von IIessen und Herzog von Franken war, abwechselnd in der Nähe des alten Dietmelle, in Cassel, welches 913 zuerst erwähnt wird, und in Fritzlar wohnend, und dass in letzterer Stadt sein Nachfolger, Heinrich von Sachsen, zum Könige gewählt wurde.


