Aufsatz 
Die Bedeutung von Hessen für die Entwickelung Deutschlands : Festrede für den 22. März 1876 / gehalten von Oberlehrer Dr. Wittich
Entstehung
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und Erhalter uralter Volksanschauungen, welche Kinder wie Alte in ganz Deutschland erfreuen, sind von unseren Landsleuten, den Gebrüdern Grimm, in Hessen gesammelt worden.

Auch für die Künste hat es unseren Vorfahren nicht an Sinn und Verständnis gefehlt. Wie haàtte sonst jenes wundervolleLied in Stein, die Elisabethkirche in Marburg, geschaffen werden können! Moritz der Gelehrte erbaute an der Stelle des verlassenen Klosters Weissen- stein das Lustschloss Moritzburg, das später dem Schloss von Wilhelmshöhe wich, und setzte eine Behörde, die Baustube, zur Pflege der Baukunst ein. Welche Schätze der Bildhauerkunst birgt das vom Landgrafen Karl erbaute Marmorbad, wie vortrefflich, wenn auch nicht allzu zahlreich, ist die Gemäldesammlung unserer Bildergalerie, welch kostbare physikalische Apparate, abgesehen von dem anderen Ausgezeichneten mancherlei Art, enthält unser Museum! Und wie haben es die Fürsten unseres Landes namentlich verstanden, durch Parkanlagen und grossartige Bauten die schöne Umgebung von Cassel noch schöner zu machen mit ihrer Karlsaue, mit Wilhelmshöhe und Wilhelmsthal!

In Bezug auf Gewerbe und Handel blieb IIessen, abgesehen von der letzten Zeit seiner Entwickelung, ebenfalls nicht hinter den anderen deutschen Staaten zurück. Zur Verwertung der Kupfererze von Richelsdorf und Friedrichshütte erbaute Landgraf Karl an der stark fliessenden Losse den Kupferhammer und den Messinghof; um den Handel zu heben, liess er an der Mündung der Diemel in die Weser Karlshafen erstehen, setzte eine Handelskammer ein und gründete die Leih- und Commerzbank.

Für die Handhabung von Recht und Gerechtigkeit war früh gesorgt. Im Jahre 13091 hören wir von einemJunkerngericht, das über Casseler Bürger, welche die Stadt an Otto den Quaden von Braunschweig hatten verraten wollen, das Urteil spricht. Kunz Seheweis ist einer der Verurteilten, der Mann, nach dessen Namen noch heutzutage der weisse Hof benannt wird. 1302 richtet Hermann der Gelehrte in Gemeinschaft mit Mainz, Thüringen, Braunschweig und Paderborn einen allgemeinen Landfrieden auf und setzt zu dessen Handhabung ein Gericht in Hofgeismar ein. Landgraf Wilhelm II. gab den Befehl zur Entwerfung eines allgemeinen hessischen Landrechts, und wenn er auch diesen Plan nicht zur Ausführung bringen konnte: das von ihm in Marburg als oberstes Landesgericht eingesetzte IIofgericht erreichte bald ein grosses Ansehen, und ein Reichskammerrichter konnte von ihm sagen:Wenn alle Gerichte im deutschen Reiche so bestellt wären wie das Marburger, dann würde das Reichskammergericht nicht mit einer solchen Uberzahl von Processen zu thun haben und bei Appellationen leichter seine Ent- scheidung treffen können. Daneben bestanden städtische, Land- und Centgerichte, die fürst- liche Kanzlei und das Samt-Revisions- oder Appellationsgericht zu Cassel, welches, nach freier Wahl eines jeden, ihm den Recurs an das Reichskammergericht, dessen schleppender Gang die Entscheidungen oft durch Generationen hinzog, ersetzen konnte. Im Jahre 1743 wurde vom Kaiser dem Landgrafen Friedrich I. ein unbeschränktes Appellationsprivilegium erteilt, infolge dessen ein oberster Gerichtshof in Cassel errichtet wurde, dessen Räte nach des Landgrafen Vorschriftohne alle Furcht und Scheu, streng und unparteilich, selbst wenn es sich um die Interessen des fürstlichen Hauses handelte, ihre Entscheidung treffen sollten. Und so haben es die hessischen Richter stets gehalten. Als Hassenpflug im Jahre 1850 gegen die verfassungs- treuen Steuerverweigerer die Gerichte anrief, liessen dieselben in ihrem Urteil sich durch nichts beirren, sondern traten ebenfalls gegen die Willkür des Ministers auf.

Mit diesen dem deutschen Charakter entsprechenden Eigenschaften der Einfachheit und Arbeitsamkeit, der Tapferkeit und Treue, der Empfänglichkeit für jede Art von Bildung und des lebendigen Rechtsgefühls verbindet sich auch beim Hessen die deutsche Geduld, die viel verträgt, die dem Drängen, namentlich fremder, erregbarerer Nation, wohl eine Zeit lang als