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hinübergingen. Sagt doch Strabo nicht, dass sie zwischen Mediomatrikern und Trevirern, sondern nur dass sie im Lande der ersteren wohnten und dorthin aus ihrer Heimath ver- pflanzt worden seien!), so dass also ursprünglich die Mediomatriker an die Trevirer grenz- ten und daher auch bei Cäsar IV, 10 keine Lücke in der Reihe der Gallischen Völker entsteht, wenn man auch die Triboccher daselbst auf das rechte Rheinufer setzt.
Wenn man aber auch allen diesen Gründen wenig oder gar keine Bedeutung bei- legen wollte, so müsste doch jeder Zweifel an unserer Ansicht schon durch den Umstand entfernt werden, dass Cäsar ausser den fünf kleinen Belgischen Völkersehaften, welche diesen gemeinsamen Namen führten ²), gar keine Germanen in Gallien kennt, dass er also. die Triboccher u. s. w. gar nicht unter die Germanen Galliens rechnet, oder vielmehr, dass sie für ihn in Gallien gar nicht vorhanden sind. Denn obwohl er wiederholt von den Germanen, qui cis Rhenum incolunt, von Germanis cisrhenanis spricht„ so gebraucht er diesés Wort doch stets nur in dem Sinn, dass er darunter eben nur jene fünf Völker- schaften in Belgien begreift ³) und alle anderen von der Zahl dieser Germani cisrhenani ausschliesst.— So sagt er VI, 2.: Nervios, Aduaticos, Menapios adjunctis omnibus Germanis cisrhenanis esse in armis, wo die Namen der Aduatiker und Menapier und der Zusammenhang lehren„ dass nur von den in der Nähe der Menapier wohnenden oben- genannten Völkerschaften der Eburonen u. s. w. die Rede ist, da die Triboccher und ihre Stammesgenossen südlich von den Trevirern wohnten und sich also nicht den Adua- tikern und Menapiern anschliessen konnten. Ferner als Cäsar jene Völker(der Eburonen u. s. W.) bekämpfte, VI, 32. schickten zwei derselben Gesandte an ihn und baten: ne se in hostium numero haberet, neve omnium Germanorum, qui essent citra Rhenum, unam esse causam judicaret, was hier an diesem Orte nach dem ganzen Zusammenhang wieder nichts anders heissen kann, als dass Cäsar von den fünf obengenannten Belgischen Völ- kerschaften doch nicht eines wie das andere behandeln möchte.
So überall. Nirgends werden bei Cäsar jene drei deutschen Völker unter die Ger- manen gezählt, welche westlich vom Rheine wohnten; nirgends findet sich bei diesem
0) Strabo WV. p. 133. 5„ olg IoOvrati DLeOxαν ικν ε*νινοε, Toioxxot.
2) II, 4. Condrusos, Eburones, Caeraesos, Paemanos, qui uno nomine Germani appellantur e. c. t. Zu diesen werden dann VI., 32 noch die Segni genannt.
3) Caes, Il. 3. 4. VI, 2 u. 32.


