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dazu haben wir gar keinen genügenden Grund. Denn was wir auch von dem Berichte Cäsar's über seinen Krieg mit den Germanen im Jahr 58 halten mögen, soviel ist doch gewiss, dass er seinen Gegner besiegt und aus Gallien vertrieben hat, und dass daher die kleinen Stämme der Nemeter, Vangionen u. s. W. ihm keinen erfolgreichen Widerstand entgegensetzen, und ohne seine Genehmigung sich nicht in Gallien behaupten konnten. Was hätte ihn nun abhalten können, zu sagen, er habe diesen Völkern Frieden gewährt, oder auch, er habe ihnen gestattet, das einmal eingenommene Land in Gallien zu behalten, wenn er dies anders der Erwähnung werth erachtete.
Sodann ist auch der schon erwähnte Umstand hier in Betracht zu ziehen, dass die Wohnsitze dieser Völkerschaften in Gallien, wie sie bei Cäsar IV, 10 u. VI, 25 angegeben sein sollten¹), gar nicht mit dem übereinstimmen, was uns I, 31 von Ariovist und seinen Ansiedlungen in diesem Lande gesagt wird ²), und eben so wenig mit dem, was wir von ihren Wohnsitzen nach Cäsars Zeit wissen. Nach Cäsar I., 31 haben sich die Germanen des Ariovist im Lande der Sequaner niedergelassen, während nach Cäsar IV, 10, wenn die gewöhnliche Erklärung richtig wäre, die Triboccher we- nigstens viel weiter nördlich, in der Nähe der Trevirer, die Nemeter aber zwischen Helvetiern und Raurachern, also viel weiter südöstlich gewohnt haben müssten. Man sagt zwar ³), dass diese drei Stämme eigentlich gar nicht zu den Schaaren des Ariovist, die in Gallien Wohnsitze suchten, gehört, sondern sich schon lange vorher in Gallien ange- siedelt und nur ihren später ankommenden Landsleuten im Kriege gegen die Gallier und Römer angeschlossen hätten. Allein diese Behauptuug beweist deswegen nichts, weil sie selbst erst bewiesen werden muss und nur erfunden ist, um eine andere Annahme zu stützen.
Ferner, nach den Angaben des Tacitus, Ptolemäus u. s. wW. wohnten die Vangionen und Nemeter oberhalb Mainz in den später sogenannten pagus vormatiensis und spirensis, nahmen also etwa das Land an, das Cäsar den Tribocchern zutheilen soll;
¹) IV, 10 Rhenus per fines Helvetiorum, Sequanorum, Mediomatricorum, Tribucorum, Trevirorum fertur. VI, 25 Oritur ab Helvetiorum et Nemetum et Rauracorum finibus.
²) I, 31.— propterea quod Ariovistus in eorum ſinibus consedissct, tertiamque partem agri Sequani occupavisset et nunc de altera parte tertia Sequanos decedere juberet.
3) Dunker orig. Germ. S. 107— J. Grimm Geschichte der deutschen Sprache S. 495.


