Aufsatz 
Über die Markomannischen Kriege unter Marc Aurel / von ... Jacobi
Entstehung
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Spur einer Bedrängniß dieſer Völker von außen her. Sie erſcheinen vielmehr ganz frei in ihren Bewegungen, ſie ziehen ſich bei der Annäherung der Römer und gehindert in ihre Länder zurück, ſie ſchließen Frieden, ſobald ſie Grund haben, einen Kampf mit den Römern zu vermeiden, und erneuern den Krieg, wenn ſich günſtigere Verhältniſſe darbieten; ſie tödten ſogar die Urheber des Krieges zum deutlichen Beweiſe, daß nicht Noth, ſondern eigener, freier Entſchluß, oder wie ſie es den Rö⸗ mern darzuſtellen ſuchen, Ueberredung und Verführung einiger Wenigen ſie zu dieſem Kriege beſtimmt hat. ¹)

Die Quellen wiſſen daher gar nichts von einer fremden Gewalt, welche dieſe Völker zum Kriege getrieben habe, ja ſie wiſſen nicht einmal etwas von einer Ver anlaſſung zum Kriege, welche von Norden her gekommen ſei. Denn ſo oft auch Julius Capitolinus, Dio Kaſſius und Andere die Völker, mit denen Rom kämpfte, nennen, ſo hört man doch nie einen Namen, der ſich auch nur mit einiger Wahr⸗ ſcheinlichkeit auf einen vertriebenen nördlichen Stamm deuten ließe. ²) Und doch könnte den Alten das Erſcheinen norddeutſcher Stämme im Süden und Oſten Deutſchlands gar nicht verborgen geblieben ſein, wenn dadurch auch nur der erſte Impuls zum Kampfe gegeben worden wäre, und gewiß würden dieſelben dann auch mit den andern feindlichen Völkern genannt worden ſein.

Von den Longobarden und Obiern aber ³), die ein einziger Schriftſteller nennt, iſt es noch ungewiß, ob ihr Auftreten in den Donaugegenden überhaupt in die Zeit des Markomannenkrieges fällt; in jedem Falle hatte der Kampf ſchon längſt begon⸗ nen, als ſie erſchienen.

Endlich beweiſt auch die von Leo zur Begründung ſeiner Behauptung angeführte Stelle nichts weniger als das, was ſie beweiſen ſoll. Die Worte dieſer Stelle (Jul. Capit. in Marco. e. 14) lauten:Profecti itaque sunt paludati ambo Imperatores Victovalis et Marcomannis cuncta turbantihus; aliis etiam gentibus, quae pulsae a superioribus barbaris fugerant, nisi re- ciperentur, bellum inferentibus. Hier werden alſo die Viktofalen und Mar⸗

¹) Die Beweiſe ſiehe bei Jul. Capit. in Marc. c. 14. ²) Vergl. Dion Cass. LXXI, c. 3 33.

³) Vergl. Petr. Patric. in exc. de legatt. S. 1. tom. I. p. 17.