Aufsatz 
Die Grundsätze und Mittel der Wortbildung bei Tertullian : Fortsetzung / von G. R. Hauschild
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dieses als Wahl- und Actionsfreiheit erklärt durch die Worte: potuisse habuit(homo) qua afflatus, non debuisse autem qua liber, qua non servus. ²⁴)

Für das adjectivische auresotασιος finden sich bei Tertullian folgende Umschrei- bungen: liberi arbitrii et suae potestatis(institui, adv. Marc. 2, 6), liber et sude Potestatis (homo, ib. und cap. 8), libera et sui arbitrii(anima, ib. 9), libera arbitrii(anima, De An. 22) und bloss liberi arbitrii(institui, adv. Marc. 2, 10).

Als Ausdrücke für willensunfrei haben entweder die Negationen von den eben erwähnten Ausdrücken zu gelten oder eine Umschreibung, wie sie sich De Res. Carn. 16 findet: non velle, non nolle de suo habens. Der Gegensatz zur Willens- und Actionsfreiheit wird auch hier als necessitas und servitium bestimmt. Das ängstliche Bemühen Tertullian's, durch stete Wiederholungen und umschreibende Erklärungen derselben ausführlichen Bestim- mungen jeden Zweifel über die richtige Auffassung des Begriffes»Willensfreiheit« zu verscheuchen und diesen für die christliche Seelen- und Sittenlehre so wesentlichen Begriff ins hellste Licht zu setzen, zeigt nicht bloss, dass der Begriff bis dahin unter den Heiden in solcher bestimmter Ausdehnung überhaupt nicht Geltung gehabt haben kann, sondern auch dass ihn ebendeshalb Tertullian seinen lateinischen Glaubensgenossen in der christlichen Fassung erst noch geläufig machen musste. Denn dass der Begriff in allgemeiner Fassung auch vorher schon da war, erfahren wir aus dem 20. Capitel der Schrift De Anima. Für die gleichförmige Anlage der Seele eintretend, sucht er dort ihre vielförmigen Aeusserungen und Erscheinungsweisen als Producte von Ort und Zeit, Boden uud Klima, Körperbau und-stärke, gefördert bez. gehindert durch Unterricht oder Nichtbildung, Arbeit oder Müssiggang, Zucht oder Schlaffheit u. s. w. zu erweisen. Es können vielleicht auch, fährt er fort, noch andere Mächte einwirkend hinzu- treten, und zwar nach uns Gott der Herr oder sein Nebenbuhler, der Teufel, nach der gewöhnlichen Meinung die Vorsehung, das Fatum, die Notwendigkeit, das Glück, der freie Wille. Denn so unterscheiden auch die Philosophen(womit wohl heidnische gemeint sein werden). ²⁵) Hierauf im 24. Capitel zurückgreifend, gebraucht er sogar den Plural liber- lates arbitrii, der wohl kaum im Sinne von ofreien Willensentscheidungen« aufzufassen sein wird, sondern als eine der häufig bei Tertullian vorkommenden Pluralisierungen abstracter Begriffe, wodurch letztere als distributiv aufzufassend bezeichnet werden. So hier: die verschiedenen Seelenvermögen bestehen je nach Ort, Einrichtung etc., Willensfreiheit(jeder einzelnen Seele) aus zufällig hinzutretenden, nicht in verschiedenen Seelen verschieden haftenden Besonderheiten. ²⁶)

2) freuovirov(und ꝓνεαοωνσννιι⁸ς).

Das Fortleben der Seele nach dem Tode, bez. deren Auferweckung zum Gericht wurde, als ein Fundamentalartikel des christlichen Glaubens und als ein Postulat der communes sensus (RP T. S. 58) auch von den Häretikern nicht bestritten, welche Tertullian sonst bekämpfte

²⁴) De Res. Carn. 16 in. findet sich arbitrium ministrandi atque sociandi erklärt durch potestas suae voluntatis in utrumque, aber da ganz von der Actionsfreiheit im Sinne des livianischen arbitrium verstanden.

²⁵) An. 20: Super haec si et alia quae praesunt potestates; enimvero praesunt, secundum nos quidem dominus deus et diabolus aemulus, secundum communem autem opinionem et providentia et fatum et necessitas et fortuna et arbitrii libertas. Nam haec et philosophi distingunnt etc.

²⁶) An. 24: et pro locis et pro institutionibus et pro corpulentiis ac valetudinibus et pro potestatibus dominatricibus et pro libertatibus arbitrii ex accidentibus constant.