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Schulprogramm von 1823:„Indeſſen gereicht es unſeren Schülern zum Ruhme, daß ſie den Unterricht in der griech- ilchen Sprache ſo eifrig und mit einer lolchen Teilnahme beluchen, daß nur in ſeltenen Fällen um Dispens von dem- ſelben nachgeſucht wird“.-
Als der weſentlichſte Unterrichtsgegenſtand wird aber immer noch ausdrücklich das Lateinilche bezeichnet; die Leiſtungen in dieſem Fach ſind für die Aufnahme, die Ver- letzung und die Exemtion der Schüler maßgebend. Als Bedingung für die letztere wird angegeben, daß die Schüler das Latein frei ſchreiben und über geläufige Gegenſtände ziemlich gut lateinilch ſprechen können. Etwas nachgelaſſen könne an dieler Forderung bei lolchen werden, die ſich dem Forftfach oder einem anderen Zweig der„Cameraliſtik“ zuwendeten. Da aber das Pä dagog immer noch die Auf- gabe hatte, als eine Art Realſchule für eine höhere Bildung von Knaben zu dienen, die nicht ſtudieren wollten, ſo konnte auf Wunlch der Eltern ſogar vom Lateinilchen dispenliert werden.
Auch in der Verordnung über die Reifeprüfung vom 1. Oktober 1832 ſind die Anforderungen im Griechiſchen noch mäßig. Es heißt da:„In der griechiſchen Sprache ſollen ſchwerere Schriftfteller wie die Tragiker, Platon und Thucydides, wo nicht gerade von der Prüfung ausgeſchloſſen, das Maß der allgemein gültigen Forderungen jedoch auf Homec, Xenophon und ſolche Schriftfteller beſchränkt werden, welche in der Schwierigkeit des Verfſtändniſſes den zuletzt genannten ungefähr gleich ſtehen“. ²
Bald follte jedoch die Bedeutung des griechiſchen kinns der Unterrichts noch beträchtlich zunehmen, denn die Philologie. Herrſchaft der klafſilchen Philologen an unſeren
Gymnaſien ſollte erſt noch ihren Höhepunkt erreichen. Das hing zulammen mit einer bedeutlamen Ver- ſchiebung im Hochſchulunterricht, die lich um die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts vollzog. Die philoſophilche
Fakultät hörte faktiſch auf, die Vorſchule für die drei anderen
1 Bei Engel, a. a. O., S. 8.
2§ 14 der Verordnung, den Gymnaſialbeſuch, die Maturitätsprüf- ungen und die Beziehung der Univerſität betr. Sie ift u. a. abgedruckt bei Friedrich Thierſch,„Ueber den gegenwärtigen Zulſtand des öffentlichen Unterrichts“, III. Teil, Stuttgart und Tübingen 1838, S. 122—134.


