Aufsatz 
Geschichte des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums zu Giessen / von August Messer
Entstehung
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wird nur noch in den zwei oberen Klalſen Logik in je 2 und Arithmetik in je 1 Wochenſtunde gelehrt. Von einem Unterricht im Deutſchen, in Geſchichte und Geographie, in Naturgeſchichte und Phyſik, und endlich in neueren Sprachen ilt noch keine Rede; auch Hebräiſch fehlt. Es ift ein Lehrplan von außerordentlicher Einfachheit.

Dabei ift freilich zu bedenken, daß die philo- verhauns ſophiſche Fakultät, in die zunächft alle Studierenden ſophiſchen einzutreten hatten, damals noch vorwiegend einer

allgemeinen Bildung, nicht der Fachausbildung diente, allo eine Art Obergymnaſium darftellte. Darum ſoll auch auf ihre Einrichtungen kurz eingegangen werden.: Auch hier ſpielte die Ausbildung im Lateinilchen die Haupt- rolle. Auf die Fähigkeit, lateiniſche Reden zu halten, lateiniſche Gedichte zu machen und lateiniſch zu disputieren wurde das höchſte Gewicht gelegt, und ſie bildete die wichtigſte Vorausletzung für die Erwerbung der akademiſchen Grade in dieſer Fakultät. Zwei Profeſſoren ſind für dielen Unterricht in erſter Linie beéltimmt, derRhetor und der Poeta. Der erltere lehrt ein rhetorilches Syſtem(nach Cicero, Ariftoteles, Hermogenes oder ein eigenes) und interpretiert Reden und Briefe des Cicero und Livius. Er nält Uebungen ab im Fertigen von Briefen, Reden, Ein- ladungen, Gratulationen, Dankſagungen. Wöchentlich hat er eine private, und monatlich eine öffentliche Redeübung zu veranſtalten.: Der Poeta hat Dichter wie Vergil, Ovid, Horaz, Juvenal zu erklären, er ſoll dabei alten und neueren Kommentatoren folgen. Sittlich anſtößige Gedichte loll er vermeiden. Zur Verfertigung lateiniſcher Verle hat er Anleitung zu geben und die poetiſchen Arbeiten der Studenten zu korrigieren.

Wie diele beiden Profeſſoren den lateiniſchen Unterricht des Pädagogiums einfach fortletzen, lo derGraecus den griechiſchen. Er ſoll die Grammatik als bekannt vorausſetzen und in erſter Linie Schriftfteller interpretieren, vor allem Ilocrates und Homer. Daneben werden genannt von

1 Das Folgende nach den bis jetzt(mit der oben erwähnten Ausnahme) nicht gedruckten Marburger Univerſitätsſtatuten von 1629. Benutzt wurde die Handſchrift 33 e fol. der Gießener Univerſitäts- bibliothek.(Im folgenden zitiertStatuten von 1629.) Hier kommt in Betracht Tit. LV bis LXIV.

3 Dabei heißt es Tit. LXIII:Metum iis, qui publice Orationes habent, eximet et animum addet.