Aufsatz 
Geschichte des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums zu Giessen / von August Messer
Entstehung
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aus einemBean zu einemMenſchen umzuwandeln. Die Schüler haben auch eine beſondere Tracht(ſchwarze Mäntel), ſie werden am Ende jedes Jahres in die Univerſitäts- matrikel eingetragen; ſie haben den Rangunmittelbar nach den Studenten und alfo vor der gantzen Bürgerſchaft, auch dem Stadtrath, ſo beimhl. Abendmal und beiſolennen Leichenprocefſionen.2 Sie haben das Recht, den öffentlichen Disputationen beizuwohnen und die feierlichen Doktor- promotionen verherrlichten ſie durch ihren Gelang. Die Primaner konnten auch Univerſitätsltipendien genießen.3 Aus den Disziplinarvorſchriften ſei erwähnt, daß es ihnen verboten war, im Sommer in der Lahn zu baden und im Winter aufs Eis zu gehen, dennwer die Gefahr liebt, kommt darin um. Unter ihnen ſind Aufſeher beſtellt, die auch außerhalb der Schule über das Betragen ihrer Mit- ſchüler zu wachen haben, beſonders auch darüber, daß ſie ſtets lateiniſch ſprechen. Jeden Morgen haben ſie nach der kurzen Schulandacht, die eine Viertelſtunde vor Beginn des Unterrichts ſtattfand, ihre Anzeigen vorzubringen.

Der Unterricht ſelbit beginnt Vormittags im

9 Hater- Winter um 7, im Sommer um 6 Uhr, dann wieder

Mittags um 12 Uhr. Vor- wie Nachmittags finden

3 Unterrichtsſtunden ſtatt; Mittwochs nur je 2. Doch durften

die Nachmittagsltunden Mittwochs und Samstag teilweile

zum Spielen verwendet werden. Spielen war auch nach

dem Mittag- und Abendelſſen geltattet, jedoch ſollte es nicht

über eine Stunde dauern und alles Gefährliche dabei ver- mieden werden.

Wie an der Univerſität, ſo war auch am Pädagogium der Unterricht grundſätzlich unentgeltlich. Aber wie die Profeſſoren neben den lectiones publicae beſonders honorierte Privat- lektionen laſen(die jene ſchließlich faſt ganz verdrängten),

1 Der Sinn des Wortes ift nach einer alten ſcherzhaften Erklärung: animal nesciens vitam studiosorum(Ducange glossarium mediae et infimae aetatis s. v. Beanus). Zu der Sache vgl. auch den Aufſatz von W. Fabricius,Pennalismus und Depolition, in der Feſtzeitung Ludoviciana Nr. 2(S. 24 28).

2 Schädel, Beiträge S. 19.

3 Schädel, Beiträge S. 13, 20.

4 Die dritten Vormittagsſtunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag werden ohne Angabe des Faches als horae privatae bezeichnet, d. h. als Stunden, die beſonders bezahlt werden mußten.

Sie wurden wohl vorwiegend auf Lateiniſch und Griechiſch verwendet, vgl. Diehl II, 120 zu 67, 36.