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Die Marburger Univerſitätsſtatuten von 1629 bleiben auch nach der Rückverlegung der Univerſität nach Gießen für ſie in Geltung. Sie dürfen aber nicht bloß für die Zeit nach 1629, ſondern auch für die vorhergehenden Jahre als Quelle benutzt werden.
Wertvolle Einblicke in die ältelte Organiſation und in die Geſchichte der Anſtalt gewähren auch die Aufzeichnungen, die der Pädagoglehrer Magilter Franz Rambach in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts auf Grund älteren Akten- materials angefertigt hat. Sie lind zum größten Teil von Direktor Ludwig Schädel als Beilage zum Jahresbericht des Gießener Gymnaliums von 1905 unter dem Titel„Beiträge zur Geſchichte des Groß. Gymnaſiums zu Gießen“ heraus- gegeben worden.
b. pad Eine Kommiſſion, beſtehend aus dem Rektor, Kommüfons. dem Kanzler(der damals gewöhnlich vice-can-
cellarius hieß), und den Dekanen der theologiſchen und der philoſophiſchen Fakultät hatte die Oberauflicht über das Pädagogium; ohne ihre Zuftimmung durfte nichts an
den Einrichtungen geändert werden. Die unmittel- dcadn bare Leitung ſtand dem Pädagogiarchen zu;
gewöhnlich bekleidete ein Profeflor der Philo- ſophie oder Theologie zugleich dieſe Stellung. Er hat die Auflicht über das Gebäude des Pädagogs und die darin wohnenden armen Schüler. Aus deren Zahl ernennt er die Pedellen, die für Reinigung und Heizung zu lorgen, das Gebäude im Sommer um 5, im Winter um 6 Uhr zu öffnen und Abends um 8 Uhr zu ſchließen hatten. Sie haben freie Wohnung im Pädagogium, freies Holz und Licht. Weiter iſt es Pflicht des Pädagogiarchen, über die Disziplin zu wachen, ſchwere Verſtöße beſtraft er im Einvernehmen mit dem Rektor. Allmonatlich loll er die ſchriftlichen Arbeiten der Schüler revidieren und in einer Prüfung ihre Fortſchritte feltltellen. Auch über ihr Leben außerhalb der Schule ſoll er wachen und Sorge tragen, daß ſie ſich nicht müßig herumtreiben, nicht mit Spielen zu viel Zeit vertrödeln und
Wichtigkeit ſind, abgedruckt, und ebenſo hat Diehl in dem„Ueber- blick über die Entwicklung des höheren Schulwelens in der Land- grafſchaft Heſſen-Darmſtadt(1567— 1806)“ vielfach eingehend des Gießener Pädagogs gedacht. Seine Veröffentlichungen liegen unſerer Darftellung der Zeit bis 1806 zu Grunde, ſoweit nicht andere Quellen ausdrücklich genannt ſind— wir zitieren im folgenden„Diehl“.


