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ſtudia literarum apud vos calent. Es lebt und ſchwebt doch alles bei euch!“
Am 25. Augult 1607 war ſchon der Grundltein eines beſonderen Univerſitätsgebäudes gelegt worden; 1611 wurde es bezogen. Es befand ſich an der Stelle des alten Bibliotheks- gebäudes am Brandplatz, in dem jetzt das botaniſche und andere Univerſitätsinftitute untergebracht ſind. Das Pädagogium blieb vorläufig im Rathaus. Weil aber dort nach damaliger Sitte Hochzeiten gefeiert wurden, ſich auch die Ratsherrn bei beſonderen Anläſſen zu feſtlichem Schmaus und Trunk verlammelten, ſo ergaben lich mannigfache Störungen des Unterrichts, u der Stadtrat wandte ſich deshalb wiederholt an den Landgraten mit der Bitte, die Schule zu verlegen. Aber erſt im Herbſt 1617 erhielt das Pädagogium ein anderes Heim in der„neuen Gaſſe“, wie ſie damals hieß, d. h. in den„Neuen Bäuen“, an der Ecke dieſer Straße und der Sonnenſtraße neben dem Haule des„Geſellſchaftsvereins“.
Vor wie nach war aber das Pädagogium ein Teil der Univerſität. Lehrer und Schüler genörten dem corpus aca- demicum an. Das bedeutete für die damalige Zeit ziemlich viel. Alle Glieder der Univerſität, an der Spitze der Rektor, bildeten damals eine belondere politiſche Körperſchaft, gewiſſermaßen eine kleine Gemeinde in der Univerſitäts- ſtadt; ſie unterſtand unmittelbar dem Landesfürften, der freilich vielfach einen lehr maßgebenden Einfluß auf lie aus- übte. Sie hatte ihre eigene Vertretung im Landtag; ihre Mitglieder waren nicht den gewöhnlichen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden unterltellt, ſondern die Univerſität hatte Selbftverwaltung, zumal in Finanzſachen, ſie hatte nämlich ihre beſonderen Beſitzungen und Einkünfte; ſie war ferner Inhaberin einer eigenen Gerichts- und Polizeigewalt. Nur in„Criminallachen“, allſo bei Totſchlag und Mord, greift der fürftliche Hauptmann, d. h. der Stadtkommandant, der der Inhaber der gewöhnlichen Polizeigewalt war, ein. End- lich waren die Mitglieder der Univerſität von der bürger- lichen Steuer- und Zollpflicht befreit und ſie hatten das Jagdrecht in der Gießener Gemarkung. Erſt im Laufe des 19. Jahrhunderts ſind dieſe Sonderrechte(außer einer gewillen Selbltverwaltung und der Vertretung in der erlten Kammer) aufgehoben worden; 1802 wurde die Befreiung von Zoll und Steuer, 1808 das Jagdrecht, 1879 das beſondere Uni- verſitätsgericht völlig beſeitigt.


