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. 8*. 4 4 und gewiſſer Maßen gluͤcklicher Menſch kann er wohl werden; aber iſt dieſes ſchou alles, was er werden ſol?—-— Alle dieſe hier gegebenen Maximen ſollen freilich den Zoͤgling mehr, wenn ich ſo ſagen darf, zu einer negativen Sittlichkeir binfuͤhren; ſie ſollen ihn uͤben in Beherrſchung ſeiner Sinnlich⸗ eeit; ſie ſollen ihn bewahren vor einer falſchen Richtung des wWinens: aber durch Gewoͤhnung kann und ſoll auch nicht mehr geſchehen. Das eigentlich ſittliche Handeln, das auf ei⸗ nem freien Entſchluſſe beruht, wird nur dadurch vorbereiter und erleichtert; denn alle echt ſictliche Handlungen ſind mit einer Beſchraͤnkung der Sinnlichkeit verbunden und die hoͤchſte beſteht in der Aufopferung derſelben, wenn das Sittengeſetz es fordert. Es ſoll alſo nur dahin gearbeitet werden, daß dereinſt der freie Entſchluß nicht der Herrſchaft der Sinnlichkeit unter⸗ liege; keineswegs aber ein Sitelichhandeln angewöhnt werden, welches durchaus widerſprechend iſt. Hoͤchſt abgeſchmackt iſt deswegen das Verfahren mancher Eltern, welche durch Befehle ſittliche Handlungen bei ihren Kindern bewirken wollen. Sie laſſen z. B. das Kind etwas, das ſie ihm erſt ſchenkten, und das ihm wohl ſchmeckt oder gefaͤllt, mit lemand theilen oder wieder wesſchenken; ſie halten es an, den Armen zu geben, und was ſie aus guter Abſicht noch mehr thun laſſen. Dieſe gure Abſicht kaun aber leicht ſehr üͤole Folgen haben!
war treten oͤfters Faͤlle ein, daß das Kind auch zum po⸗ ſitiven Handeln angehalten werden muß; aber dieſes Handeln muß im Gebiete der Rechtlichkeit liegen. Ueberhaupt werde in der Erziehung zuerſt und vorzuͤglich auf die Beobachtung der Rechtspflichten hingearbeitet. Erſt ſoll der Menſch recht⸗ lich und dann moraliſch handeln. Hierzuf deutet anch ſchan 4——— 4 3. de
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