e, je nachdem das Kind dieſe einzuſehen faͤbig iſt, oder nicht. 4““ Das ganze Verfahren gegen die Kinder in Ruͤckſicht der Lenkung ihres Willens moͤchte ich daber nnter folgende Maxi⸗ men bringen: Verbiete ihnen das Schaͤdliche ſtreng, auch ohne Angabe der Gruͤnde, wenn eo nicht anders ſein kann; poſitiv aber gebiete ihnen ſo wenig als moͤglich, und dagegen laſſe dir von ihnen durchaus nicht gebie⸗ ten.“ 8 Aebrigens werde die Willkuͤr, aus welcher ſich einſt freſe Selbſtbeſtändigkeit entwickeln ſoll, mit Schonung behandelt. Höchſt empoͤrend iſt daher das Verfahren mancher Eltern ge⸗ en ihre Kinder. Durchaus ſollen ſich dieſe von keiner eignen Empfindung leiten laſſen, ſondern immer wie die Drahtpup⸗ yen gezogen werden. Das Kind wendet ſich z. B. von einem Menſchen weg, der ihm fremd iſt oder welcher ihm aus irgend einer Urſache keine angenehme Empfindung erweckt; ſo gieich bekommt es den Befehl, dem unangenehmen Menſchen eine Hand zu reichen, oder ihm einen Kuß zu geben. Es ſlraͤubt ſich, es weint; es haͤlt ihm ſo ſchwer gegen ſeine Empfindung zu handeln: aber um ſo mehr muß es nun den Willen ſeiner Eltern erfullen; denn dieſe wollen gerne artige Kinder haben.
. Zu einer andern Zeit wird das Kind uͤher ein Vergehen geſtraft; die Serafe iſt ihm empfindlich, und es laͤuft in eine Ecke, um zu weinen. Was ſoll es bei ſeinem Schmerze, viel⸗ leicht bei ſeiner Scham und Reue uͤber die Handlung, woͤdurch es ſich den Unwillen der Eltern zusog, anders thun? Aber man haͤlt es fuͤr trotzig und es wird ihm beſohlen, nicht zu weinen oder gar die ſtrafende Hand zu kͤſſen, wenn ſie nicht
noch einmal die Zuchtruthe heben ſol. 4 mWen


