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Die Ueberwachung der Einhaltung dieſer Vorſchriften, namentlich der zweckmäßigen Vertheilung der häuslichen Arbeiten, liegt den Ordinarien ob.
6) Der franzöſiſche Unterricht beginnt in der Tertia, der griechiſche in der Quarta.
7) Hinſichtlich der Behandlung der griechiſchen und römiſchen Klaſſiker ſcheint, um möglicher Uebertreibung zu begegnen, eine Hinweiſung darauf erforderlich, daß in Beibringung deſſen, was zum Verſtändniß der Schriftſteller nöthig iſt, ein weiſes Maß einzuhalten und darauf Bedacht zu nehmen iſt, in den mittleren Klaſſen(Tertia und Quarta) die Rückſicht auf das Grammatiſche, in Secunda dagegen und noch mehr in Prima die Rückſicht auf die künſtleriſche Form und den In⸗ halt der Darſtellung vorwalten zu laſſen. Bei der Lectüre der antiken Schriftſteller in der Prima hat demgemäß das Curſoriſche vorzuwiegen.
8) Leichtigkeit und Sicherheit des mündlichen und ſchriftlichen Gedankenausdruckes in la⸗ teiniſcher Sprache iſt mit das Ziel des Gymnaſiums. Uebung im Lateinſprechen iſt daher bei Ge⸗ legenheit der Lectüre der römiſchen Autoren mit ins Auge zu faſſen.—
9) Die Mathematik tritt im Gymnaſium vorzugsweiſe als formale Diseiplin auf; ihr Endziel kann demnach nicht darin liegen, den Schülern ein mannigfaches Wiſſen beizubringen, viel⸗ mehr nur darin, neben Aneignung des für das Leben nothwendigen Wiſſens, den Verſtand für mathematiſche Folgerichtigkeit heranzubilden.
Es werden zu dem Ende die in der Verfügung vom 29. October 1849 zu Nr. 11548 bezw. in der Verfügung vom 12. Januar 1852 zu Nr. 409 für den mathematiſchen Unterricht feſtgeſetzten Ziele im Allgemeinen auch fernerhin beibehalten, jedoch als Erläuterung der gedachten Verfügungen folgende Punkte hinzugefügt:
a) was die Arithmetik betrifft, ſo ſind die Gleichungen vom 2. Grad mit mehreren Unbekannten, wie auch die arithmetiſchen Reihen höherer Ordnung vom Unter⸗ richte auszuſchließen;
b) was die Geometrie angeht, ſo hat ſich die Auswahl der Uebungsaufgaben, namentlich in der Lehre vom Kreiſe, auf ſolche zu beſchränken, welche eine möglichſt einfache Anwen⸗ dung der den Schülern bereits bekannten Hauptlehrſätze geſtatten;
o) was die trigonometriſchen Formeln anlangt, ſo hat ſich der Unterricht auf die eeinfachſten und zur Auflöſung der ebenen Dreiecke unentbehrlichen zu beſchränken;
d) was das bei Vollendung des Gymnaſialcurſus zu verlangende nothwendige Maß der mathematiſchen Kenntniſſe angeht, ſo iſt dies nicht höher zu ſtellen, als daß die Schüler diejenigen Hauptſätze und Formeln, welche einestheils zum Verſtändniß des ſyſtematiſchen Zuſammenhangs, anderntheils zur Löſung der einfachſten und wichtigſten Aufgaben durchaus unentbehrlich ſind, anzugeben und zu entwickeln wiſſen.
Die vorſtehenden Beſtimmungen treten mit dem kommenden Sommerſemeſter in Wirkſamkeit.“


