Aufsatz 
Die einheitlichen Ziele im Schulwesen / von K. Knabe
Entstehung
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Alexander Wernickes?): Der Begriff einer höheren Allgemein- bildung fordert in objektiver Hinsichtfremdsprachliche und mathematisch- naturwissenschaftliche Bildundselemente auf kulturgeschichtlicher Grundlage in einer ethisch-religiösen Weltanschauung zu vereinen und in subjektiver Hinsicht selbstlose Persönlichkeiten von nationaler Prägung zu er- zielen, die ihre Zeit verstehen, weil sie die Vergangenheit kennen und darum für die Zukunft zu wirken wissen.

Dass man von einer nationalen Prägung der zu erziehen- den Objekte in früherer Zeit himmelweit entfernt war, beweist uns ein Blick in die Schulgeschichte.

Versuchen wir uns nun klar zu machen, was die be- stehenden Erziehungsschulen anstreben, so werden wir nach den angeführten Auseinandersetzungen unschwer zugeben können, dass sie alle einheitliche Ziele zu verfolgen sich bestreben. Werfen wir zu diesem Zwecke zunächst einen kurzen Blick auf die Volks- oder Bürgerschule! Diese dient der allgemeinen Schulpflicht, d. h. alle Kinder sind gebunden dieselbe zu besuchen und zwar vom 6. bis zum 14. Lebens- jahre.Aufgabe der Volksschule ist die religiöse, sittliche und vaterländische Bildung der Jugend durch Erziehung und Unterricht, sowie die Unterweisung derselben in den für das bürgerliche Leben nötigen allgemeinen Kenntnissen und Fertig- keiten, so lautet der§ 1 der beiden letzten Schulgesetzent- würfe in Preussen. Da im deutschen Reiche die Schul- gesetzgebung zu den Sonderrechten der einzelnen Staaten ge- hört, so beschränke ich mich im wesentlichen auf die preussi- schen Verhältnisse; ich erinnere dabei daran, dass alle seit- herigen Versuche bis jetzt noch nicht zu einem Schulgesetze gelangt sind. Diese Definition der preussischen Volksschule ist weder im Landtage, noch in der Kritik beanstandet worden, sodass wir sie als feststehend ansehen können. Sie enthält deutlich die doppelte Bestimmung aller allgemein bildenden Schulen, nämlich durch Erziehung und Unterricht zu wirken; sie weist auf Bildung und Unterweisung der Zöglinge hin, d. h. sie zeigt, dass gewisse Kenntnisse vermittelt werden