Aufsatz 
Die einheitlichen Ziele im Schulwesen / von K. Knabe
Entstehung
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besondere Fach- oder Berufs-Bildung abzusondern haben. Deren giebt es ja nun auch in Deutschland eine grosse Menge. Kaum sind noch irgend welche praktische Berufs- zweige vorhanden, in denen nicht für Fachunterricht schul- mässig gesorgt wäre der einfachste ist ja natürlich für Handwerk und Handel die Lehrzeit. Wie für jegliche Art von Gewerben, für jedes Handwerk, sind auch Spezialschulen für Landwirte, Gärtner, Obstbauer, Bergbaubeflissene, See- leute, Soldaten, Musiker, Lehrer u. s. w. vorhanden. Unter- scheiden wir sie nach dem Grade, nach dem Masse der über- mittelten Kenntnisse und nach der Höhe der Vorbereitung, so können wir sie in niedere, mittlere, höhere und hohe Fach- schulen einteilen. So steigern sie sich von der einfachsten Schlosserschule stufenweise bis zur technischen Hochschule; ja die Hochschulen auf allen Gebieten¹) krönen den reich- gegliederten Bau.

Alle diese sind nützlich und nötig, um ein Volk auf jedem Gebiete zur höchsten Höhe zu bringen, und es ist erfreulich, wenn immer neue Fachschulen auf den Gebieten der Gewerbe, der Künste, der Wissenschaften, der Landwirtschaft, des Handels, des Militärwesens u. s. w. gegründet werden.

Im Gegensatze zu dieser mehr oder weniger ausschliess- lichen beruflichen Ausbildung steht das, was man gewöhnlich mitallgemeiner Bildung zu bezeichnen pflegt. Darum ist es schon verkehrt, wenn Schuppe*) in seinem Aufsatze:Was ist Bildung? von Anfang an gegen die Fassungallgemeine geistige Durchbildung polemisiert. Denn diese Ausdrucks- weise sagt schon viel bestimmter als das allgemeine schlichtere WortBildung, was damit gemeint ist, und eine allgemeine Ausbildung des Geistes aber auch des Körpers und des Gemüts sollen unsre Erziehungsschulen, wie wir sie im Anschlusse an die Herbartsche Schule zum Unterschiede von den Fachschulen nennen wollen, bewirken, oder doch fördern. Was ist nun diese und wodurch wird sie vermittelt?

Zunächst fällt uns da auf, dass wir sicher einen grad- weisen Unterschied anzuerkennen haben. Denn mit Recht