Aufsatz 
Beitrag zur Geschichte des landesherrlichen Kirchenregiments in den evangelischen Gemeinden zu Frankfurt am Main / Ernst Trommershausen
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die Ketzer ihre eigenen Interessen verteidigte. Daſs dem Rat in kirchlichen Dingen auch von Gegnern der Reformation weitgehende Rechte und Pflichten zuerkannt wurden, geht daraus hervor, daſs die katholische Geistlichkeit, der Bischof von Mainz und die Vertreter Kaiserlicher Rechte den Rat der Stadt für jede kirchliche Neuerung verantwortlich machten und Abstellung der Ketzereien verlangten. Wiederholt verklagte die katholisch gesinnte Geistlichkeit den Rat nicht nur bei dem Erzbischof von Mainz, zu dessen Jurisdiktion Frankfurt gehörte, sondern auch bei dem Reichskammergericht und bei Kaiserlicher Majestät.

Ein rechtes Verständnis von der schwierigen Lage des Rats in der Zeit von 1520 1555 gewinnt man aber erst, wenn man von dem Verlauf der umständlichen Verhandlungen Kenntnis nimmt. Deshalb stellen wir aus den langwierigen Kämpfen der Reformationszeit die wichtigsten Thatsachen nachRitters Evangelisches Denkmahl der Stadt Frankfurt a. M. 1726 zusammen. Es wurde dem Rat von den Päpstlichen schon übel ausgelegt, dafs sie einen Schulmeister(Nesenum) haben sollten, der Luthern anhange und seine Bücher deutsch übersetzt habe, wie denn auch schon vorher ein Kaiserlicher Befehl wegen der Buchdrucker und Buchhändler allhier ausgegangen war, keine lutherische Bücher drucken zu lassen, noch zu verlegen. Am Sonntag Invocavit 1522 wurde auf Veranlassung einfluſs- reicher Patrizier,denen damals die Besorgung des Catharinen-Klosters besonders oblag, gzum ersten Mal in Frankfurt und zwar zu St. Katharinen von Hartmann Ibach, einem Freunde Nesens, evangelisch gepredigt.Sobald nun solches geschehen und kund worden, hat sich der hiesige Dechant und Vikarius im Stifft St. Bartholomäi bei einem H. E. Rat dieser Stadt dessen beklaget, als ob Ibach irrig und ketzerisch gelehret, welches ein IH. E. Rat nicht gestatten sollte; worauf ihm aber zur Antwort wurde, daſs was mit Ibachen vorgegangen, sei geschehen aus Zulassung seiner obenerwähnten Freunde und Patronen, der sämtliche Rat wüſste nichts von dieser Sache, noch hätte er solches befohlen. Die Päpstlichen begnügten sich aber mit dieser Antwort des Rats nicht, sondern brachten die Sache vor den Erzbischof und Kurfürsten Albertumals Oberaufseher des hiesigen katholischen Kirchenwesens. Infolgedessen gelangte an den Ratgar ein ernstliches Schreiben der Mainzer Kirchenbehörde mit der Forderung, daſsgedachter Ibach verwahrlich nach Mainz ihnen zugesendet würde, um nach Gebühr mit ihm zu verfahren. Die zweite auf den Sonntag Reminiscere angekündigte Predigt Ibachs unterblieb, ebenso aber auch die Auslieferung Ibachs nach Mainz. Einigevornehme Liebhaber der evangelischen Wahr- heit hier herum, aus dem Adel der Umgegend, die die Sache ziemlich hitzig angriffen, beschwerten sich in einem Schreiben(vom 13. Maàrz 1522) an den Rat, daſsdie Feinde unseres Herrn Jesu Christi, die vermeintlichen Geistlichen in Euer Stadt zu Frankfurt unter- stehen, das lautere Wort Gottes, das heilige Evangelium niederdrücken und verhindern und baten den Ratals die Obrigkeit Euer Stadt Frankfurtden Christlichen Evangelischen Predigern Herrn Hartmann Ibachen Platz und Stat zu lassen. Der Rat antwortete,daſs die Priesterschaft ihre geistliche Obrigkeit habe, denen auf dergleichen Sachen Obsicht zu haben allerdings zukomme, wollten sich also mit jenen in diesem Geschäft nicht einlassen (R. S. 45). Auch das Gesuch des Hartmut von Cronberg, der Rat möge gestatten, dafs er einen offenen Brief an alle Einwohner der Stadtgegen die falschen Propheten und Wölfe an das Rathaus anschlage, lehnte der Rat mit der Bitte abwo er etwas mit der Geistlichkeit hätte, sollte ers ihnen selbst verkündigen und den Rat mit dem Anschlagen