Aufsatz 
Beitrag zur Geschichte des landesherrlichen Kirchenregiments in den evangelischen Gemeinden zu Frankfurt am Main / Ernst Trommershausen
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unbekümmert lassen. Am 23. Oktober 1522 predigte Ibach abermals in der St. Catharinen- Kirche; als der Pfarrer zu St. Bartholomäâi, Doct. Meyer, mit seinem Dechanten an demselben Tag nach Mainz fuhr, um von neuem Klagebei ihrer hohen Geistl. Obrig- keit anzubringen, schickte auch der Rat der Stadt Frankfurt eine besondere Gesandtschaft aus dem Rat an den Erzbischof,welche sodann bei Untersuchung des Handels sich und den Ibachen bestens entschuldigten. Ulrich von Hutten beklagte sich in einem Schreiben an den Rat über den Pfarrer Doct. Meyer und seine grausame Verfolgung des Evangelii und forderte ihn auf, diesen schädlichen Mann aus der Stadt zu schaffen. Der Rat antwortete, es seiin ihrem Vermögen nicht, den Pfarrer ernstlich zur Rede zu setzen, wo er etwas gegen solchen zu sprechen hätte, sollte er dessen geistliche Obrigkeit ansuchen und könnten sie ihn nicht so verlangter massen aus ihrer Stadt schaffen(R. S. 53). Ibachs Feinde ruhten nichtbis sie ihn gar fortgebracht, wie denn letzlich E. E. Rat diesen Ibachen ihren ersten Evangelischen Prediger doch heimlich und in der Stille dimittierten und ihn seinen Weg weiter nehmen lieſsen(R. S. 54). Als Hartmut von Cronberg den Pfarrer Doct. Meyer in mehreren Schreiben wegen seiner Unterdrückung derwahrhaftigen Christlichen Lehre Luthers zur Verantwortung forderte, beschwerte sich dieser bei dem Rat in einem Schreiben,worin er sich auf sein wohlgeführtes Pfarr- amt berief', über den von Cronberg und seine Drohungen. Da aber die adligen Herren sogar die Bornheimer aufforderten,den tyrannischen, vermeinten Geistlichen der Stadt Frankfurt, die das Wort Gottes und die heiligen Evangelia nicht leiden wollen, noch selbst predigen, ihren Zehnten nicht mehr einzubringen, da erfolgte von Nürnberg aus ein Kaiserlich Mandat an E. E. Rat, die Geistlichkeit bei ihren Rechten getreulich zu schützen (R. S. 60). Das Kaiserliche Mandat vom März 1523(daſs man, bis ein Konzilium gehalten würde, wegen der strittigen Sachen das Evangelium bescheidentlich lehren sollt nach der gemeinen Auslegung der Kirchen) bestimmte den Ratihre Freunde zu den damaligen päpstlichen Prädikanten in Stiften und Klöstern ihrer Stadt zu schicken,daſs sie nichts als das Evangelium predigten, weswegen sie ihnen das Mandat zeigeten, wie gepredigt werden sollte und solches alles fürnemlich auch deswegen, weil sich vieler Unmut wegen des Predigers zu St Bartholomäi Dr. Meyer wie schon bekannt, bisher erreget hätte, als der nebst den anderen das Evangelium und Wort Gottes nicht recht reine und lauter gepredigte, sie aber gern alles in ihrer Stadt, wie in politischen, also auch kirchlichen Dingen zur Ruhe und Frieden gerichtet sähen. Als dessen ungeachtet Meyer in einerheftigen Predigt die Bürger und Einwohner in Frankfurt als ketzerische Leute schalt, weil sie unter andern zur Fastenzeit Fleisch äſsen,hat ein H. E. Rat so bald ihre Freunde zu dem Kapitul zu St. Bartholomäi verordnet und solche ernstlich vermahnet, ihrem Prediger aufzulegen, daſs er sich dergleichen Worte, so nur zur Aufruhr dienten, enthalte. Wo jemand ja Fleisch àäſse, sollte solches bei dem Bürgermeister angezeiget werden, wel- cher schon Verfügung thun würde(R. S. 62). Bei einer Pfarrvakanz in Sachsenhausen ersuchte die dortige Gemeinde den Rat durch eine Bittschrift, bei dem Kapitel St. Bartho- lomâi auszuwirken, daſs ihr ein Prediger gegeben werde, der zur Predigt des Evangelii geschickt befunden. Da aber das Kapitel der Bitte des Ratszur Vermeidung Aufruhrs und Widerwillens nicht entsprach, entstandviele Wiederwillen und Ungelegenheit zwischen der Gemeine und dem neuen Pfarrer.Und obgleich E. E. Rath dem Evangelio nicht