Aufsatz 
Beitrag zur Geschichte des landesherrlichen Kirchenregiments in den evangelischen Gemeinden zu Frankfurt am Main / Ernst Trommershausen
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bleiben und absetzbar sein. Das Patronatsrecht des Rats, welches er bisher in St. Peter, Dreikönig und Katharinen(auf der Brücke) gehabt hatte, wurde aufgehoben; dafür er- hielt er das Patronatsrecht zweier Vikarien in Bartholomäi. Das Plebenat d. h. das Pfarrrecht, verblieb dem Stift; die Unterhaltungspflicht, die eura fabricae, der Stadt (S. 50). Trotz dieser urkundlichen Bestimmungen redet der Rat nach vorhandenen Akten von Pfarrern, von Parochien, von Kirchen mit allen Rechten, auch dem der Taufe, das Bartholomäusstift dagegen stets nur von Tochter- oder Kuratkirche und von Kaplanen. Der Rat pensionierte den Besitzer der ersten Stelle der Peterskirche mit der Hälfte seines Einkommens(S. 51. Anm.) und ergänzte die bisherigen Einkünfte des Kaplans um 15 Gulden aus dem Aerar. Als das Stift trotz der Befehle des Papstes und des Kardinals zögerte, die neuen Einrichtungen ins Leben treten zu lassen, forderte der Rat zuerst höflich, dann immer dringender, daſs die Abmachungen dem Volk verkündigt und die Pfarrer eingesetzt werden sollten, bis endlich, nachdem der Rat geradezu gedroht hatte, die Sache selber in die Hand zu nehmen, diesem Wunsche willfahrt wurde(S. 53). Kleine Notizen aus dem Bürgermeisterbuch zeigen, wie der Rat für seine neuen Kirchen Sorge trug; bald hören wir, daſs er ein steinernes Thor machen läſst, daſs er zwei groſse Steine für einen Sakramentenschrank hergiebt, dafs er ihre Kapläne vomSalz- Mahl- und Ungeld befreit und ihnen dieselben Rechte zuspricht, wie den Priestern zu St. Bartholomäi, daſs er für Pfarrhaus und Friedhof Sorge trägt(S. 56). Unmittelbar nach den getroffenen Bestimmungen wurden, wie aus den Ratsprotollen zu ersehen ist, 2 Häuser neben der Peters- kirche gekauft, von denen das eine dem Pfarrer als Amtswohnung zugewiesen wurde, und in den Ratsprotokollen für das Jahr 1465 findet sich die NotizRechenmeister und Pfleger zu St. Peter sollen das Haus zu St. Peter besehen und dem Pfarrer seinen Abschied machen(S. 123). lm Jahre 1480 verklagte der Gléckner den Pfarrer von St. Peter bei dem Bürgermeister Hans von Ryne(Rhein)(S. 133). Sein Interesse für die kirchlichen Angelegenheiten be- kundete der Rat auch dadurch, daſs er sich in seiner Gesamtheit an den kirchlichen Festen und Prozessionen beteiligte; hinwiederum wurden seine Bekanntmachungen, die heute im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gegeben werden, damals häufig von den Kanzeln ver- kündet(S. 145. Anm.).

Von einem Eingriff des Rats in kirchliche Interna berichtet Lersners Chronik I B. II 162 S. 6 mit folgenden Worten:1445 hat der Pfarrer zu St. Barthol. Herr Herman Stummel eine ohngewöhnliche Neuerung allhier zu Frankfurt angefangen und denen Leuthen offent- liche Bufs aufgesetzt, nemlich Kertzen auf den Sonntag vor dem Weihwasser zu tragen, ehe es ausgetheilet worden, darüber der gemeine Mann sich sehr entrüstet, derwegen der Rath ihm solches untersagt und zu unterlassen gebetten; als er aber nicht abgelassen, hat der Rath den Erzbischoffen zu Mainz solches abzuschaffen gebetten, damit nicht groſs Unheil daraus entstehe, wie zu besorgen, worauf das Kapitul des Stifts St. Bartholomäi ein Dekret gemacht und spargiert, wäre einiger Mensch, dem offentlich Buſs aufgelegt wäre, der die Gnad hätte von Gott und begehrte das Heil. Sakrament auf die hohe österliche Zeit zu empfangen, derselbe Mensch môge zu seinem Beichtherrn gehen und ihn bitten durch Gott, daſs er ihm all solche Bufs in ein ander erbar göttlich und weſslich Werk wandelen und kehren wolle, so möge alsdann solcher Mensch mit Laube seines Beichtherrns zu dem Sakrament gehen.