14 innigste mit einander verbunden waren. Aus den Akten des Frankfurter Archivs würde sich gewiſs in umfassendster Weise nachweisen lassen, daſs der Rat der Stadt auch vor der Reformation sich nicht nur um kirchliche Dinge gekümmert, sondern bei der Erledigung kirchlicher Angelegenheiten hervorragend mitgewirkt hat. Im kleinen läſst sich dieser Nachweis schon aus den Mitteilungen führen, welche wir Battenbergs„Die alte und die neue Peterskirche zu Frankfurt a. M.“(1895) entnehmen.
Schon die Urkunde vom Jahre 1417, in welcher der Erzbischof von Mainz zwei Frankfurter Patriziern die Erlaubnis zum Bau der Peterskirche erteilt, enthält die Bestimmung, dafs über die Erträgnisse des Opferstocks nicht nur dem Dekan des Bartholomäusstiftes, sondern auch dem älteren Schöffen der Stadt Rechenschaft abgelegt werden solle(S. 26). Nach den Ratsprotokollen vom Jahre 1444 verlangt der Rat, daſs ein für die Peterskirche bestimmtes Legat beigetrieben werde(S. 29). In einzelnen Fällen hatte bei der Besetzung sogenannter Vikarien der Rat das Präsentationsrecht(S. 30. 33). 1446 gab der Rat 12 Haufen Steine zum Bau St. Peters Kapellen; 1456 wurden des Rats Freunde aufgefordert, die Kapelle zu St. Peter zu besehen und abzumessen(S. 34). In einer Zeit, da die Be- ziehungen der weltlichen Behörde zur Geistlichkeit wenig erfreulich waren, erstrebte der Rat die Errichtung neuer Pfarrkirchen in der Vorstadt(Neustadt) und in Sachsenhausen; er wünschte einerseits eine bessere kirchliche Versorgung der beiden Vorstädte, andererseits aber auch den allmächtigen Einfluſs des Bartholomäusstiftes, der einzigen Pfarrkirche der Stadt, durch Errichtung selbständiger Parochien zu beschränken. Da die Geistlichkeit des Bartholomäusstiftes sich diesem Plan widersetzte, verhandelte der Rat sogar mit UÜbergehung des Erzbischofs von Mainz direkt mit Rom. Das Bürgermeisterbuch vom Jahre 1442 enthält mehrere Notizen über Verhandlungen, die bei Gelegenheit des Frankfurter Reichs- tages(1442) zwischen dem Rat und dem päapstlichen Gesandten stattfanden. Diese Verhandlungen wurden bei dem Reichstag 1446 fortgesetzt, als der spätere Papst Nikolaus V. und der berühmte Nikolaus von Cusa in Frankfurt die Kurie vertraten (S. 39). Auch im Jahre 1450 dauerte der direkte Verkehr des Rats mit Rom fort. Es sind noch die Konzepte vorhanden, in denen die einzelnen Mitglieder des Rats ihre Vorschläge zur Begründung der städtischen Forderung machen. Aus diesen einzelnen Vorschlägen wird dann das Gesamtgutachten des Rats zusammengestellt, das der Gesandte der Stadt nach Rom mitnimmt. Die mitgebrachte Bulle vom Jahre 1451 ist ihrem Hauptteil nach die wörtliche Ubersetzung des Gutachtens des Rats. Nach dieser Bulle haben der Rat, der Bürgermeister, die Schöffen und die Gemeinde von Frankfurt, um bestehende Miſsstände zu beseitigen, den Papst gebeten, die Dreikönigs- und die Peterskirche in Pfarrkirchen mit Taufsteinen und Friedhöfen umzugestalten; dabei erklärten die städtischen Behörden sich bereit, die Katharinenkapelle in Sachsenhausen, über welche sie das Patronat hatten, mit der Dreikönigskirche zu verschmelzen. In demselben Jahr trat der Rat mit dem in Mainz weilenden Kardinal Cusanus, dem die Erledigung der Sache übertragen war, wegen der Errichtung der neuen Parochien in Unterhandlung(S. 46). Aber die Hlerren vom Bartholomausstift setzten es durch, daſs 1453 die beiden Kapellen zu Tochterkirchen gemacht wurden, daſs das Taufrecht der Mutterkirche verblieb, in den Tochterkirchen aber von deren Geistlichen oder„Kuraten“ im Auftrag und in Vertretung der Mutterkirche ausgeübt werden sollte. Die Kuraten sollten von dem Stift abhängig


