Aufsatz 
Beitrag zur Geschichte des landesherrlichen Kirchenregiments in den evangelischen Gemeinden zu Frankfurt am Main / Ernst Trommershausen
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im Jahre 1870 nur 79 Kinder konfirmiert wurden, betrug die Zahl der Konfirmanden 1880 schon 159, 1890 232 und 1896 243. Mit der Zahl der Konfirmanden ist auch die Zahl der Taufen, Trauungen und Privatkommunionen entsprechend gestiegen, die pfarramtliche Thätig- keit aber durch die Ausdehnung der Stadt noch bedeutend erschwert. Wenn die deutsch- reformierte Gemeinde es nun schon im Jahre 1663, in einer Zeit, wo durchschnittlich 15 20 Kinder konfirmiert wurden, für angemessen hielt, einen 2. Pfarrer zu berufen, so leuchtet ein, daſs heute die Zahl der Geistlichen der Gröſse der Gemeinde nicht mehr entspricht. Eine Vermehrung der geistlichen Kräfte ist aber erschwert, weil es an einer Pfarrdotations- kasse fehlt und Miaisterial- und Diakoniekasse den gesteigerten Bedürfnissen der Gemeinde ohnehin nicht mehr entsprechen. Die Gemeindeordnung vom 9. Nov. 1891 bestimmt zwar (§ 8), daſs jedes Mitglied der Gemeindenach Kräften beitragen soll, daſsinsonderheit die aktiven Gemeindemitglieder einen ihren Vermõgensverhältnissen entsprechenden regel- mäſsigen Beitrag leisten sollen; in besonderen Fällen bethätigt sich auch immer von neuem der oft bewährte Sinn für Wohlthätigkeit; aber die Erfahrung hat doch auch genugsam gelehrt, dafs manche nützliche und notwendige Einrichtung zur Förderung des Gemeinde- lebens jahrelang verschoben werden oder gänzlich unterbleiben muſste, weil es an den er- forderlichen Mitteln fehlte. Diefreiwilligen Beiträge haben sich aber nicht nur als un- zureichend erwiesen, sondern auch zu schwer empfundenen Ungleichheiten geführt, insofern die Wenigerbemittelten und der Mittelstand verhältnismäſsig höhere Beiträge leisten, als die Wohlhabenden und Reichen. Diese Thatsache erregt um so gröſseres Bedenken, als die aktive Mitgliedschaft nach§ 6 der Gemeindeordnung an den Minimalbeitrag von 10 Mk. jährlich geknüpft ist. Diese 10 Mk. bedeuten bei einem

Jahreseinkommen Einkommen- Prozent der Ein- Jahreseinkommen Einkommen- Prozent der Ein- von steuer kommensteuer von steuer kommensteuer 1500 Mk.(16) 62,5 7000 Mk.(176). 5,6 2000() 32,2 8000(212) 4,7 3000(52) 19,2 9000(252) 3,9 4000(92) 11 10000(300) 3,3 5000(118) 8,5 20000(600) 1,6 6000(146) 7 200000(8000) 0,12

In der Gemeinde von ungefäâhr 13000 Seelen leisten noch nicht 500 Mitglieder regel- mäſsige Beiträge, und da zu diesen auch 120 130 Frauen und Jungfrauén gehören, so zählt die Gemeinde überhaupt nur 370 380 stimmberechtigte Mitglieder. Dazu kommt, dafs das stehende Presbyterium, aus dessen Mitgliedern das groſse Presbyterium hervorgeht, und auf den beiden Presbyterien beruht die ganze Gemeindeverwaltung nicht durch freie Wahl der Stimmberechtigten, sondern durch Kooptation ergänzt wird; die zur Presbyterwahl Berechtigten sind nach§ 40 der Gemeindeordnung an die doppelte Vorschlagsliste des stehenden Pres- byteriums gebunden. Die Grundlage jeder freiheitlichen Entwicklung einer Gemeinde mit presbyterialer Verfassung das allgemeine freie Wahlrecht und damit die Voraus- setzung einer gesunden Entfaltung ihrer eigentümlichen Gaben und ihrer reichen Krafte fehlt also der deutsch-reformierten Gemeinde. Hat aber die Weiterbildung der Einrichtungen der deutsch-reformierten Gemeinde nach mancher Seite hin nicht gleichen Schritt gehalten mit den gesteigerten Bedürfnissen der Gemeinde, so kann auch ihr Einfluſs auf die Gestaltung