Die reformierten Gemeinden.
6 dafs solche unerläſslich notwendigen Reformen, welche in anderen Landeskirchen meist schon durchgeführt sind, auch hier zur Annahme gelangen, ohne daſs die berechtigten Eigentümlichkeiten unseres Gemeindelebens, wie sie aus der geschichtlichen Eatwicklung sich erklären, durch die Neugestaltung beseitigt werden!“
Auch die Verhältnisse der reformierten Gemeinden haben sich je länger desto mehr so entwickelt, daſs eine Umgestaltung derselben dringend notwendig erscheint. Zwar be- finden sich die reformierten Gemeinden nach mancher Seite hin in einer bedeutend günstigeren Lage, als die lutherische. Die reformierten Gemeinden erfreuen sich der ihnen von Alters her eigentümlichen Presbyterialverfassung, welche das Vorbild auch der lutherischen Kirchenverfassungen der Gegenwart geworden ist, ferner einer bis ins Kleinste festregelten Gemeindeordnung, einer völligen Unabhängigkeit der Gemeinde gegenüber dem Staat, ins- besondere einer selbständigen Verwaltung ihres Kirchen- und Armengutes, sowie einer ehrwürdigen Tradition in Lehre und Kultus. Zeiten der Verfolgung und des Kampfes förderten in hohem Grade die Einmütigkeit der Gemeindeglieder und ihre Opferwilligkeit für die Gemeinden. Die Erinnerung an eine ehrenvolle Vergangenheit mehrt das wohlbe- rechtigte Gemeindebewuſstsein, das durch den Wohlstand und die angesehene Stellung vieler ihrer Mitglieder innerhalb der Frankfurter Bürgerschaft noch gehoben wird und sich viel- fach in einer selbstbewufsten Zurückhaltung gegenüber allem Fremden äuſsert. Die fran- zösisch-reformierte Gemeinde hat den früher auch der deutsch-reformierten Schwesterge- meinde eigentümlichen Charakter einer erweiterten Familie bis auf den heutigen Tag zu wahren gewuſst, vor allem durch den Gebrauch der französischen Sprache in Gottesdienst und Unterricht. Doch ist nicht zu leugnen, vielmehr lehrt allgemein die Erfahrung, daſs der Gebrauch einer fremden Sprache den Erfolg des kirchlichen Unterrichts ganz bedeutend schädigt. Auch ist es schwerverständlich, wie eine mit reichen Gaben ausgestattete Ge- meinde in unserer Zeit ihrer Pflicht, mitzuwirken an der geistlichen Versorgung der Groſs- stadt, in der sie seit Jahrhunderten ihre Heimat gefunden und fast ein Jahrhundert hindurch volle Gleichberechtigung mit den übrigen Gemeinden genossen hat, gerecht werden will, so lange sie sich durch den Gebrauch der fremden Sprache gegen die Masse der Groſfsstadt abschlieſst und ein Zusammenwirken mit den übrigen Gemeinden zu gemeinsamen Zwecken erschwert. Dies ist aber um so mehr zu beklagen, da für den Gebrauch der franzõsischen Sprache im Gottesdienst und im Unterricht, abgesehen von der Wahrung der Tradition, kein Bedürfnis vorliegt. Die deutsch-reformierte Gemeinde ist besonders nach den Jahren 1866 und 1870, als Frankfurt infolge der Freizügigkeit seine Thore schrankenloser Einwanderung öffnen mufste, auch zu einer groſsstädtischen Massengemeinde geworden. Da sie sich in ihrer Gemeindeordnung ausdrücklich bereit erklärte, diejenigen als Mitglieder aufzunehmen,„die einer auswärtigen evangelisch-reformierten oder evangelisch-unierten Gemeinde angehört haben“, und da sie dem berechtigten Wunsche vieler, einer übersehbaren Gemeinde anzugehören, die ihren eigenen Pfarrer, ihr besonderes Presbyterium, kurz ein in sich abgeschlossenes Ge- meindeleben hat, mehr entsprach als die lutherische Gesamtgemeinde, so traten ganz be- sonders viele der Eingewanderten in die deutsch- reformierte Gemeinde ein.*) Wahrend
*) Die Seelenzahl der lutherischen und der deutsch-reformierten Gemeinde ist nicht genau festzustellen; das Wachsen der Gemeinden läßt sich an dem Wachsen der Anzahl der Konfirmanden einigermaßen ermessen; vergl. die Tabelle S. S. 3


