Aufsatz 
Beitrag zur Geschichte des landesherrlichen Kirchenregiments in den evangelischen Gemeinden zu Frankfurt am Main / Ernst Trommershausen
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dafs so manches Jahr dahingehen muſste, bis die Zeit einer Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse gekommen ist.Mit bloſs mechanischer Veränderung der Verfassung von aufsen her ist nicht gedient, wenn nicht auch die Erkenntnis der Notwendigkeit eines Besseren von innen reift.**) Im Laufe der Jahre ist thatsächlich diese Erkenntnis in immer weitere Kreise der Bevölkerung Frankfurts gedrungen, so dafs für den ersten Teil der Reform- vorschläge ihres Seniors(Parochialeinteilung und synodale Verbindung der Stadt- und Land- gemeinden, S. 621) schon längst die Mehrzahl der stimmberechtigten Mitglieder der luthe- rischen Gemeinde gewonnen sein dürfte, wenn anders die Stimmen der Gemeinde, welche diese Frage von Jahr zu Jahr erörtern, nur einigermaſsen der herrschenden Stimmung entsprechen.**) Immer von neuem ist von dem Senior der Zustand des Frankfurter evangelisch-lutherischen Kirchenwesens als reformbedürftig geschildert worden und namentlich die Forderung einer Sprengeleinteilung***) der groſsen, auf über 120,000 Seelen sich belaufenden Gemeinde für das pfarramtliche Wirken als berechtigt, sowie die Forderung der Einführung kirchlicher Umlagen als notwendig betont worden, damit die Gemeinde in den Stand gesetzt würde, ihren wachsenden Bedürfnissen und ihren erhöhten Aufgaben gerecht zu werden.

Im Jahre 1887 stellte die evangelisch-lutherische Pfarrkonferenz auf Anregung von Konsistorialrat Pfarrer Dr. Jung einen Antrag auf Einführung eines eigentlichen Parochial- systems(unter Zulassung eines Dimissoriale für Ausnahmefälle). Dieser Antrag wurde aber vom Gemeindevorstand abgelehnt. Erweiterte Anträge wurden im April 1890 an den Ge- meindevorstand gerichtet, nachdem der Dresdener Pfarrer Sulze durch sein entschiedenes Eintreten für die Teilung der Massengemeinden unserer Groſsstädte die Aufmerksamkeit aller kirchlichen Kreise erregt hatte und besonders Pfarrer Teichmann in Wort und Schrift*) für die Verwirklichung der Ideen Sulzes in Frankfurt thätig gewesen war. Zur vorbe- reitenden Behandlung dieser wichtigen Fragen wurde im Februar 1891 auf Veranlassung des Konsistoriums eine gemischte Kommission aus Mitgliedern des Konsistoriums und des Gemeindevorstandes, sowie aus zugewählten notabeln Gemeindegliedern gebildet, welche eine neue Gemeindeverfassung entwerfen sollte. Nachdem der Entwurf von dem lutherischen Konsistorium und dem Gemeindevorstand beraten und angenommen war, trat seitens des Kultusministeriums eine solche Verzögerung ein, dafs im Januar 1893 auf Anregung einiger Freunde der Verfassungsreform der Gemeindevorstand eine Petition nach Berlin abzusenden beschloſs, um das Bedenkliche einer längeren Zögerung darzulegen; aber auch der Kirchen- kalender für 1897 berichtet noch, daſs manallseitig auf die endliche Entscheidung der Regierung bezüglich der Revision der Gemeindeverfassung wartet. Liegen auch in dieser Hinsicht noch immer keine bestimmten Ergebnisse vor, so ist doch wenigstens Aussicht auf ein baldiges Resultat vorhanden und schlieſst mit dem WunscheGott gebe, daſs diese Verhandlungen, welche gegenwärtig noch vertraulichen Charakter haben, dahin führen,

*) Krebs, ebenda S. 611. **) Vergl. die Kirchenkalender für die ev. uther. Gemeinde Frankfurt a. M., von 1889 1897, besonders für 1889, 1891, 1892, 1893, 1896.

*rn) Schon Spener verlangte mit seinem Predigerministerium Teilung der Gesamtgemeinde in einzelne Kirchspiele. Vergl.Spener in Frankfurt von Pfarrer Dr. Rade, 1893, S. 11.

) Teichmann:Die Fortbildung der kirchlichen Ordnung in der ev.-lutherischen Gemeinde zu Frank- furt a. M. Zeitgemäße Vorschläge und Winke. A. Neumann 1891.