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Einzuge in ihre Mauern zui) und hielten fest an ihm während der Zeit seiner Regierung, die er zuletzt als todkranker Mann) in Frank- furt zubrachte. In dem Friedensschluß mit seinem Gegner ließ er auch den Rat und die Bürger mitaufnehmen. Karl IV. versprach ihnen, das Vergangene zu vergessen und sie im Genuß ihrer Privi- legien und besonders ihrer Messen zu schützen*). Erst daraufhin wurden ihm die Tore der Stadt geöffnet.
Karls IV. Aufenthalt in der Stadt, der sich von Mitte Juni bis zum 10. Juli 1349 hinzog, ist für die Juden daselbst von größter Bedeutung geworden. Wir sehen ihn auch hier dieselbe Politik gegen sie befolgen, wie gegen ihre Glaubensgenossen in den anderen Reichsstädten. Bis jetzt hatten die Frankfurter Juden seine Herr- schaft nicht gefühlt; zwar hatte er im Dezember 1347 dem Grafen Ulrich III. von Hanau für eine Schuld von 5000 Pfund die Reichs- steuer in Frankfurt verpfändet— 300 Pfund sollte die Stadt, 200 Pfund die Juden dem Grafen jährlich zahlen—¹), aber beide Teile werden sich an den Befehl nicht gekehrt haben, da Karl um diese Zeit von ihnen noch nicht als Herrscher anerkannt war. Das änderte sich jetzt, wo er in Frankfurt zum Könige gewählt ward.
Die Abfindungsgelder an Günther und dessen Anhang, die Krönung in Aachen erforderten großen Geldaufwand. Es galt, rasch in den Besitz bedeutender Summen zu gelangen; Frankfurt und die dortigen Juden mußten sie ihm liefern. Deshalb verpfändete er am 5. Juni dem Grafen Johann von Nassau den güldenen Pfennig der drei wetterauischen Judengemeinden Gelnhausen, Friedberg und Frankfurts).
Die so erhaltenen Beträge mögen den Bedarf des Königs noch immer nicht gedeckt haben. Deshalb entschloß er sich zu einem für die Frankfurter Juden folgenschweren Schritt, er trat sie gegen eine mehr als angemessene Entschädigung der Stadt ab. Von wem der Anstoß dazu ausgegangen ist, vom König selbst oder vom Rate, wissen wir nicht, jedenfalls kamen sich die Wünsche beider auf halbem Wege entgegen. Denn die Politik des Rates verfolgte während des ganzen vierzehnten Jahrhunderts mit zäher Ausdauer und auch mit Erfolg das Ziel, nicht nur den kaiserlichen Grund und Boden in und außerhalb der Stadt, sondern auch die Regalien und sonstigen Rechte des Kaisers eins nach dem andern zu erwerben, dadurch selbständiger, vor allem aber Herr auf eigenem Gebiet zu werden.
¹) Kirchner, Band I, S. 274.
2²) Er starb den 14. Juni 1349.
³) Reg. imp. VIII S. 81 Nr. 994 und 995. Damit vgl. das Zitat aus Albert von Straßburg bei Graetz, Band VII S. 341.
4) Reimer, Hess. Urkundenbuch, Band II S. 736, vom 13. Dezember 1347. Nach Kirchner I S. 249 hatte Karl die Reichssteuer an den Grafen von Schwarzburg verpfändet.
⁵) I. c. S. 1770 Nr. 778; Foltz, Urkundenb. der Stadt Friedberg S. 174 Nr. 393.


