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Er gab sie bereits für verloren und traf mit verschiedenen Reichs- städten Vereinbarungen, wie es zu halten sei, wenn ihre Juden getötet oder vertrieben würden. In all den darüber handelnden Urkunden geschieht mit keiner Silbe davon Erwähnung, daß er sich seiner bedrohten Kammerknechte annehmen wolle, noch mahnt er die Obrigkeit, gegen die Judenschläger einzuschreiten, wie zwanzig Jahre vorher Kaiser Ludwig beim Auftreten der Arm- lederschen Scharen, vielmehr sagt er einer Reihe von Reichs- städten bei etwaigen Judenmetzeleien¹) schon im voraus völlige Straflosigkeit zu und entbindet sie von jeder Verantwortung²). Das war wahrlich kein Sporn für die Obrigkeiten, der Mord- und Plün- derungssucht der Menge entgegenzutreten. Und wie ein Kauf- mann Waren, die voraussichtlich bald verderben werden, mõög- lichst vorteilhaft loszuschlagen sucht, so überläßt er, natürlich gegen angemessene Geldsummen, seine Kammerknechte in Worms am 4. Januar 1348 den Bürgern daselbst„mit Hab und Gut und allen Nutzen und Rechten, die die Könige bisher von ihnen gehabt haben“³²)— am 1. März 1349 wurden sie verbrannt*). Ebenso verpfändet er dem Bischof Albrecht von Würzburg die Gerecht- samen über die Judenschaft von Rotenburg und von Nürnberg für 1200 Mark). Im Dezember des Jahres wurden letztere er- schlagen. Diese Verpfändungen lieferten ihm bedeutende Geld- summen, deren er für die vielverschlungenen Pfade seiner diplo- matischen Künste dringend bedurfte.
Zu den heftigsten Gegnern Karls IV. hatte bis dahin die Stadt Frankfurt gehört. Bande der Dankbarkeit fesselten sie an Lud- wig den Bayern, und als dessen Anhang Günther von Schwarzburg zum Nachfolger auf dem Thron erkor, da jubelten sie ihm bei seinem
¹) Siehe Graetz Band VII S. 389 ff. So wurden sie in Basel, in Freiburg(Schweiz), in Speier, in Straßburg, in Nürnberg und in vielen anderen Städten dem Scheiterhaufen übergeben. Die Juden in Worms, Mainz, Oppenheim verbrannten sich selbst. Nur in Regensburg entgingen sie dank dem mannhaften Eintreten des Rates und eines Teiles der Bürgerschaft dem Verderben.
²) So vergibt er den Bürgern von Augsburg am 29. März 1349 alle Schuld, die sie an dem Tode der Juden etwa haben sollen, und erlaubt ihnen, von deren zurückgelassenem Gut alle Geldforderungen abzuziehen(Wiener S. 127 Nr. 186), ebenso beruhigt er am 2. Oktober desselben Jahres den Rat von Nürnberg über die etwaigen Folgen einer all- gemein befürchteten Niedermetzelung der Juden daselbst; er werde sie nicht der Stadt entgelten lassen..
³)„so daß die Stadt mit ihren Juden... tun und lassen möchte, was sie wolle.“ Boos, Gesch. der rheinischen Städtekultur usw. mit besonderer Berücksichtigung der Stadt Worms, S. 129; Stobbe I. c. S. 22.
4) Siehe die Urkunde hierüber, in der Karl IV. die Wormser von jeder Schuld und Verantwortlichkeit losspricht, bei H. Boos, Urkundenb. der Stadt Worms, Band II S. 267 Nr. 385. Graetz l. c. S. 340.
5) Wiener, Reg. S. 128 Nr. 192.
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