Aufsatz 
Die politische Geschichte der Frankfurter Juden bis zum Jahre 1349 / vom ... I. Kracauer
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unter denen sich ein Rabbiner(ipsorum quidam episcopus) be- funden haben soll, eine mit Recht angezweifelte Behauptung, da die drei Rabbiner der Gemeinde sich unter den Getöteten befanden). Ihr Los teilten auch drei Franzosen¹)(David, Rechabjah und Meier), die sich mit manchen anderen Studenten in Frankfurt aufhielten, um sich in der Gesetzeskunde auszubilden. Jedenfalls war die Zahl der Getöteten viel größer, als in der Liste angegeben ist. Bücher macht darauf aufmerksam, daß z. B. jede Angabe über die umge- kommenen jüdischen Dienstboten fehlt, und so wird er recht haben, wenn er die Stärke der jüdischen Gemeinde auf über 200 Seelen annimmt ²).

So endete das Blutbad, eine Folge des religiösen, durch die Mongolengefahr verschärften Fanatismus. Nirgends finden wir eine Andeutung, daß, wie bei späteren Verfolgungen, wirtschaftliche Gründe den Christen die Waffen in die Hand gedrückt hätten.

Als aber nach den Tagen des Schreckens und der Wut allmäh- lich Ruhe und Besonnenheit in die Gemüter zurückkehrten, als die Mongolen sich nach ihrem Siege nach Ungarn zurückzogen und ihr geheimes Bündnis mit den Juden sich als Fabel herausstellte, denn sie hatten auch diese niedergemetzelt²) da mochten die Frank- furter Bürger wegen der Folgen ihrer Tat wohl besorgt sein. Denn von den hohenstaufischen Kaisern waren bei verschiedenen Ge- legenheiten Judenmorde streng geahndet worden. So hatte Herzog Otto, der Bruder Heinrichs VI., die Stadt Speier wegen eines unter ihren Juden angerichteten Blutbades belagert und ihr Ge- biet völlig verwüstet, der Kaiser aber die UObeltäter zum Schaden- ersatz gezwungen). Und Friedrich II. selbst hatte erst vor kurzem, als die Juden in Fulda der Ermordung einiger Knaben beschuldigt

tauften befand sich auch eine Braut, der es nach vielen Versuchen gelang zu entfliehen und wieder Jüdin zu werden, aber ihr Bräutigam hatte inzwischen, da er sie für tot hielt, eine andere Frau geheiratet. Die Rechtsfrage, ob die Braut trotz der Taufe noch immer als die rechtmäßige Gattin zu betrachten sei, beschäftigte damals vielfach die Rabbiner. Siehe Graetz VII, 121, Horovitz S. 6. Im übrigen zollt das Klagelied des Juda b. Mose ha-Kohen gerade der Standhaftigkeit der Frauen hohes Lob:Unsere anmutigen Töchter, sagt er,hielten in Liebe zusammen, und die Frauen verbanden sich miteinander, und Nachbarn und Freunde waren eines Sinnes und einerlei Herzens, so daß sie alle fest ver- bunden und einig waren, treu zu bleiben ihrem Gott, der auch im Lande der Drangsale sie beachtet usw. Bücher(S. 531 Anm. 1) will daraus entnehmen,daß die Uberlebenden vorzugsweise Frauen wären.

¹) Uber französische Juden in Deutschland während des Mittelalters s. den Exkurs in Salfelds Martyrologium S. 423 ff.

2) I. c. S. 532. Baerwald, Der alte Friedhof der israelitischen Gemeinde. S. 5, nimmt sogarweit über 200 Seelen an.

³) Siehe hierüber das Schreiben des Landgrafen Heinrich von Thüringen an den Herzog Heinrich von Brabant und Löwen bei Aronius S. 227 Nr. 530.

4) l. c. S. 151, 337, ebenso S. 152 Nr. 338 ff.