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worden waren, sich ihrer angenommen und ihre Unschuld fest- stellen lassen¹). Es stand darum wohl zu erwarten, daß er die Er- mordung der Juden in Frankfurt nicht ungesühnt lassen würde. Sie waren ja die königlichen Kammerknechte, standen also unter seinem Schutz, und steuerten als solche, wie wir gesehen haben, Abgaben in die königliche Kammer; das hörte jetzt mit ihrer Ver- nichtung auf und damit erlitt die Kammer Einbuße an Einnahmen. In der Tat zog Kaiser Friedrich II. die Frankfurter zur Verant- wortung. Ein Glück für sie, daß er, von Deutschland abwesend und mit seinen italienischen Plänen zu sehr beschäftigt, die Angelegen- heit seinem Stellvertreter in Deutschland, seinem schwachen Sohn Konrad, überließ. Nicht weniger als fünf Jahre zog sich die Unter- suchung hin; wahrscheinlich aus politischen Gründen hielt es der Kaiser für angebracht, der eifrigen Verwendung seines Sohnes für die Frankfurter Gehör zu geben ²). Konrad verzieh also der Stadt „allen Schaden und jede Verletzung, die sie bei der Ermordung der Juden Frankfurts begangen hätte“, da anscheinend mehr der Zufall oder Nachlässigkeit als böser Wille ihrerseits dabei ge- waltet hätte. Ja, er verhieß den Bürgern noch eine besondere Verzeihungsurkunde beim Kaiser auswirken zu wollen. Damit war die Sache erledigt. Diese Entscheidung war allerdings nicht ge- eignet, für die Zukunft von Judenmassacres abzuschrecken, andrer- seits hinterließ sie keinen Stachel in der Bevölkerung gegen die Juden, falls solche sich wieder in der Stadt ansiedeln sollten.
Nicht allzu lange Zeit darauf müssen auch Juden wieder nach Frankfurt gekommen sein. Das Jahr des Einzuges läßt sich nicht bestimmen, ebensowenig die vorausgegangenen Verhandlungen und Vereinbarungen. Vielleicht mag die in Frankfurt immer mehr auf- blühende Herbstmesse, die Kaiser Friedrich II. 1240 in seinen be- sonderen Schutz genommen und mit manchen Privilegien aus- gestattet hatte, und die dadurch erhöhte Möxglichkeit, durch Waren- umsatz und kaufmännische Geschäfte jeder Art viel Geld zu ver- dienen, die Juden nach der Stadt gezogen haben.
Wiederum mögen von Köln die ersten jüdischen Einwanderer gekommen sein, vielleicht gegen 1255, denn das Kölner Schreins-
¹) Graetz VII, 90 ff.; Hoeniger, Zur Geschichte der Juden im Mittelalter, in Geigers Zeit- schr. für Gesch. der Juden S. 142 ff. Weitere Literatur gibt Aronius, Regest. S. 217 Nr. 497.
2²) Er selbst sagt in der betreffenden Urkunde von sich:„nobis apud ipsum(scil. Fried- rich II.) pro ipsis civibus devotissime supplicantibus“. Boehmer-Lau, Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt Band I, S. 71 Nr. 142. Die Literatur bei Aronius, Reg. S. 238 Nr. 554. Grotefend(Mitteilungen I. c. S. 65) übersetzt remisimus eis omnem noxam et si quam offensam visi sunt ipsi cives etc. mit: Wir erlassen ihnen allen Schaden und die Beleidigung seiner(scil. Friedrichs II.) Majestät usw. Der Sinn ist aber doch der: Die Bürger erhalten Verzeihung I. wegen des den Juden zugefügten materiellen Schadens (noxa); 2. wegen des angerichteten Blutbades(offensa in cedem et exterminium iude- orum de Frankenfurt).


