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die ihr alle glänzenden, von jener geborgten Federn ohne Verschonen abzieht und mit ihr nach dem Fusse der Gleichheit und Freiheit verfährt.“²²)
„So haben die Theologen der Facultät die Pflicht auf sich, mithin auch die Befug- niss, den Bibelglauben aufrecht zu erhalten; doch unbeschadet der Freiheit der Philosophen, ihn jederzeit der Kritik der Vernunft zu unterwerfen, welche im Falle einer Dictatur(des Religionsedicts), die jener oberen etwa auf kurze Zeit eingeräumt werden dürfte, sich durch die solenne Formel bestens verwahren: provideant consules, ne quid res publica detrimenti capiat.“ ⁴³)
Diese etwas verbissene und ironische Ansicht von den biblischen Theologen hat wohl hauptsächlich ihren Grund in der schmerzlichen Erfahrung, welche unser Philosoph im Jahre 1794 machen musste, wo er durch die vom Cultusminister Wöllner(einem früheren Geistlichen) ausgearbeitete und gegen seine Schrift über die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft gerichtete Cabinetsordre des Königs Friedrich Wilhelm II. von Preussen zur Verantwortung gezogen und vor ähnlichen Aeusserungen gegen das Christenthum ernstlich verwarnt wurde.
Aber ganz objectiv betrachtet, kann doch die theologische Facultät sicherlich nicht durch die Statuten der Kirche oder der Regierung oder durch den herkömmlichen Bibelglauben eingeschränkt werden, während die philosophische Facultät jegliche theologische Kritik sich erlauben darf. Mag man auch zugeben, dass die praktischen Geistlichen sich in ihrem Amte der Kritik über Bibel und biblische Lehren enthalten sollen, so kann es sich doch die theologische Facultät nicht nehmen lassen, auf ihrem eigenen Gebiete selb- ständig nach Wahrheit zu forschen und ihre Resultate auch der academischen Jugend, wovon sich vielleicht Dieser oder Jener ebenfalls der academischen Laufbahn zu widmen gedenkt, zur Prüfung und Nachachtung mitzutheilen. Wo soll denn der angehende Theolog über den Stand seiner Wissenschaft aufgeklärt werden, wenn nicht durch seine eigene Facultät? Mag sie auch auf Grund wissenschaftlicher Forschung manche Vorurtheile und manche falsche Annahmen früherer Zeiten umstossen, so zerbricht sie höchstens nur menschliche Formen, aber nicht den Geist des Christenthums, welcher ja gerade die Wahrheit will, und handelt ganz dem Geiste der Reformation und des Protestantismus gemäss. Aber gerade je mehr Freiheit die Regierung der theologischen Pacultät lässt, die auf ihrem Gebiete immer viel conservativer sein würde als die philosophische, um so mehr schützt sie das Christenthum und die Kirche vor Pharisäismus wie vor Freigeisterei und revolutionären Ueberstürzungen. Die Orthodoxie würde im 17. Jahrhunderte und die Freigeisterei in diesem Jahrhunderte nicht so bedenkliche Fortschritte gemacht haben, wenn man der theologischen Facultät mehr Freiheit eingeräumt hätte. Auf der einen Seite beruft sich Kant in seinem Streite mit der Regierung auf die Toleranz Friedrichs des Grossen, auf der anderen Seite will er der Regierung doch wieder die Macht zugestehen, die theologische Facultät durch Reglements zu diszipliniren. Gerade je mehr Kant gerade die Wahrheit liebte und namentlich auf religiösem und kirchlichem Gebiete das Statutarische von der Vernunft zurück-
4²) A. a. O., 1. Abschnitt. ⁴³) A. a. O., 1. Abschnitt, Friedensabschluss und Beilegung des Streits der Facultäten.


