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den Symbolen der Kirche gemässe Ansicht vertreten, denn als gelehrter Schriftsteller?
Oder darf Kant auf seinem freireligiösen Standpunkte von einem Geistlichen, der Gewissens halber von den mehrere hundert Jahre alten Symbolen seiner Kirche abweichen müsste, verlangen, dass er deshalb seinem Amte und seiner Existenz entsage, obwohl er doch gerade zu denen gehört, von welchen nach Kant allein noch eine heilsame, dem Stand- punkte der Zeit entsprechende Kirchenreform zu erwarten wäre. Sollte die protestantische Kirche engherziger sein, als ehmals die katholische, welche bekanntlich verschiedene dogma- tische Anschauungen in ihrem Schoosse duldete? Und welches moralische Recht hat nament- lich Kant auf seinem so ganz freien Standpunkte, so rigoristisch gegen liberale Geistliche zu sein? Sollte er nicht vielmehr eine weitherzigere Fassung der Kirchensymbole verlangen?
Sonst schreibt er nichts über die Einrichtung des Religionsunterrichts bei Conffr- manden und der Gemeinde. Doch ist soviel gewiss, dass er wegen jener Einschränkung der Geistlichen seine in der„Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft“ geäusserten religiösen Ansichten von ihnen nicht durchgeführt zu sehen hoffen konnte.
Wir kommen endlich zum Religionsunterrichte auf Universitäten.
Im Allgemeinen räth Kant in der Kritik der reinen Vernunft*⁰), der academischen Jugend keine Religionszweifel und keine freigeistigen Schriften vorzuenthalten und sie nicht gegen den scharfen Luftzug der Kritik hermetisch abzuschliessen, weil sich dies sonst schwer rächen würde, wenn sie doch zur Kenntniss solcher Dinge käme, sondern sie hierüber zu be- lehren und ihr die Grundlosigkeit atheistischer Ansichten zu zeigen.
Aber darin dürfte er doch wieder irren, dass er das Correctiv religiöser Missbräuche und Irrthümer nur in der philosophischen PFacultät sieht, sie allein für berechtigt hält, alle jene von ihm selbst in seiner Schrift über die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft geäusserten, von der Kirchenlehre abweichenden Ansichten geltend zu machen, während die theologische Facultät an die Bibel gebunden sein soll, weil sie die Geistlichen für das öffentliche Leben vorzubereiten habe.„Vermengt, sagt er, der biblische Theolog sich mit der Vernunft, gesetzt, dass diese auch mit der grössten Aufrichtigkeit und dem grössten Ernst auf dasselbe Ziel hinstrebte, so überspringt er(wie der Bruder des Romulus) die Mauer des allein seligmachenden Kirchenglaubens und verläuft sich in das offene freie Feld der eigenen Beurtheilung und Philosophie, wo er, der geistlichen Regierung entlaufen, allen Gefahren der Anarchie ausgesetzt ist.“²¹)
„Es schöpft der biblische Theolog(als zur oberen Facultät gehörig) seine Lehre nicht aus der Vernunft, sondern aus der Bibel, der Rechtslehrer nicht aus dem Naturrecht, sondern aus dem Landrecht, der Arzneigelehrte seine ins Publikum gehende Heilmethode nicht aus der Physik des menschlichen Körpers, sondern aus der Medicinalordnung.— Sobald eine dieser Facultäten etwas als aus der Vernunft Entlehntes einzumischen wagt, so verletzt sie die Autorität der durch sie gebietenden Regierung und kommt ins Gehege der philosophischen,
4⁰) Kants Kritik der reinen Vernunft II(Methodenlehre), 1. Hauptstück, 2. Abschnitt. 41¹) Kant über den Streit der Facultäten(1798), 1. Abschnitt, A.


