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Moral gelehrt werden, so hiesse dies den Kindern Steine für Brot reichen. Und dann würde es sich immer noch fragen, nach welchem System, nach dem christlichen oder philosophischen und nach welchem christlichen oder philosophischen. Das Bruchstück von moralischem Katerhis- mus in der Tugendlehre Kants ist der Art, dass Lehrer und Schüler gewiss an diesem Bruch- stücke schon genug haben. Oder was soll denn unterrichtet werden? Man käme wahrlich, wenn man nach der Kant’schen Pädagogik den Religionsunterricht einrichten wollte, nicht blos wegen des Stoffs, sondern auch wegen der Methode und wegen der Zeit, die man wür- dig ausfüllen soll, in grosse Verlegenheit.
Das einzig Haltbare scheint nur das zu sein, dass wir unsere Kinder nicht zu Frömmlern, sondern zu wahren, sittlichen Menschen heranbilden und erziehen sollen. Aber das versteht sich von selbst, wenn man es ernst nimmt mit der Aufgabe des Religionsunterrichtes.
Mit diesen freien Grundsätzen, welche Kant bei der religiösen Erziehung der Kinder befolgt haben will, contrastirt aber sehr, was er über die religiöse Unterweisung der Confirmanden und der Gemeinde Seitens der Geistlichen sagt.
„Ein Geistlicher, schreibt er, ist verbunden, seinen Katechismusschülern und seiner Gemeinde nach dem Symbol der Kirche, der er dient, seinen Vortrag zu thun, denn er ist auf diese Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und wohlmei- nenden Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol und Vorschläge wegen besserer Ein- richtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzutheilen.“ ³⁹)
„Der Gebrauch, den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor seiner Ge- meinde macht, ist blos ein Privatgebrauch, weil diese immer nur eine häusliche, obzwar noch so grosse Versammlung ist: und in Ansehung dessen ist er als Priester nicht frei und darf es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt, spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen Gebrauche der Vernunft, geniesst einer uneingeschränkten Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen. Denn dass die Vormünder des Volks(in geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung des Ungereimten hinausläuft.“
Wie reimt sich denn hiermit, was Kant, allerdings 9 Jahre später, in seiner Schrift über die Religion innerhalb der Grenzen der blosen Vernunft gegen das Statutarische und Geschichtliche im Christenthume sagt, welches er hinter den Vernunftglauben zurückge-- stellt haben will? Wie soll der Geistliehe dem Kant’'schen Vernunftglauben folgen, wenn er zugleich streng an die Kirchengebote gebunden ist? Hier ist gar Manches, was mit dem Kant’schen Vernunftglauben sehr wenig übereinstimmt, z. B. die Lehre von Christo, vom h. Geiste, von der Taufe, vom h. Abendmahle. Er soll die h. Schrift nach den Grundsätzen der Kirche auslegen und zugleich dem Vernunftglauben gemäss moralisch d. h. frei nach seinem eigenen besseren Ermessen. Wie ist das zusammen möglich?
Ferner, wie kann der Geistliche, abgesehen von der sehr zu empfehlenden pasto- ralen und pädagogischen Weisheit, ohne eine Doppelrolle zu spielen, als solcher eine andere,
²⁰) Kant über die Frage:„Was ist Aufklärung?“(1784.) 3*


