Wesen gebe? Dieser Satz liegt ausserhalb dem Felde möglicher Erfahrung und darum auch ausser den Grenzen aller menschlichen Einsicht.“
In der Kritik der praktischen Vernunft schreibt er also:„Zugestan- den, dass das reine moralische Gesetz jedermann als Gebot(nicht als Klugheitsregel) unnach- lässlich verbinde, darf der Rechtschaffene wohl sagen: ich will, dass ein Gott, dass mein Dasein in dieser Welt, auch ausser der Naturverknüpfung, noch ein Dasein in einer reinen Verstandeswelt, endlich auch, dass meine Dauer endlos sei, ich beharre darauf und lasse mir diesen Glauben nicht nehmen.“ ³⁷)
Steht uns nun der Glaube an das Dasein Gottes unerschütterlich fest, so hindert uns nichts, auch mit der Lehre von Gott den Religionsunterricht zu beginnen: weder die Unsicherheit dieses Glaubens, weil dies gegen die Voraussetzung wäre und das mora- lische Gesetz in uns und die Moral nicht besser begründet sind, noch die Besorgniss, Furcht und lohnsüchtige Gesinnungen zu erregen, weil eine richtige Gottesidee diese ausschliesst, noch die Vorzüglichkeit der Moral, weil diese auch aus einem rechten Gottesbegriffe resultirt, noch die Meinung, Lobpreisungen etc. Gottes seien ein Opiat und ein Polster für das Gewis- sen moralisch gleichgültiger Menschen, weil der lebendige Glaube an Gott, als den moralischen Gesetzgeber, und die Moral an sich keineswegs Gegensätze sind. Auch hindert uns nichts, bei der Belehrung über die Natur und die Welt die Mittelursachen zu überspringen und sogleich mit der letzten Ursache zu beginnen, zumal die Kinder für diesen Gedankengang in der Regel ein besseres Verständniss zu haben pflegen, als für jenen. Dass durch Vermischung von Religion und Moral oder des Religionskatechismus und des moralischen Katechismus Heuche- lei und Lüge entstehen sollen, ist nicht abzusehen, da ja Goit und Heiligkeit oder der Glaube an Gott und Moral, wenn letztere beide echter Art sind, gar nicht getrennt gedacht werden können. Auch ist es doch ganz einerlei zu sagen, man solle sittlich sein wegen des moralischen Gesetzes in uns, das ja doch auch nach Kant von Gott herrührt, oder man solle sittlich sein, weil Gott es direct gebiete. Nur dass ich in dem einen Falle ein Abstractum(das moralische Gesetz), in dem anderen Falle ein Concretum(Gott) zur Autorität erhebe, welches Letztere der Kindesnatur viel mehr entspricht, wie sie denn auch von Gott als dem himmlischen Vater weit mehr versteht, als von der Ordnung und Schönheit der Naturwerke. Freilich pflegt auch in unseren Katechismen die Sittenlehre(das erste Hauptstück, von den 10 Geboten) der Glaubenslehre(dem zweiten Hauptstücke, von den 3 Artikeln des christlichen Glaubens) voranzugehen, so jedoch, dass der Gottesbegriff schon in jenem vorkommt, weil die 10 Gebote von Gott herrühren und theilweise von unseren Pflichten zu ihm handeln. Rührt das Sittengesetz in mir, welchem gemäss ich nach Kant handeln soll, von Gott her, dann kann ich mich auch direct nach den göttlichen Geboten als solchen richten, da ich ja doch in beiden Fällen Gott und nicht meiner eigenen Vernunft folge.
Die Kinder aber blos deshalb über Gott zu belehren, weil sie Andere beten sehen, ist ein seltsamer Gedanke. Als wenn die Kindesnatur nicht, wie der Heiland seinen Jüngern gezeigt hat, am empfänglichsten wäre, an Gott zu glauben und ihn zu lieben. Weil es ihnen aber überhaupt noch schwer fällt, ihre Gedanken, Gefühle und Wünsche in Worte und Sätze
*¹) Kants Kritik der practischen Vernunft, I. Theil, II. Buch. 2. Hauptstück, VIII.


