Aufsatz 
Kants Ansichten über den Religionsunterricht / dargest. und beurtheilt von Gustav Wachenfeld, Gymnasiallehrer
Entstehung
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Wenn, sagt unser Philosoph am Anfange dieses Abschnitts über die religiöse Er- ziehung, die Kinder keinen Gottesdienst bei Anderen wahrnähmen, so wäre es naturgemässer, sie erst auf die Zwecke und auf das, was dem Menschen ziemt, zu führen, ihre Beurtheilungs- kraft zu schärfen, sie von der Ordnung und Schönheit der Naturzwecke zu unterrichten, dann noch eine erweiterte Kenntniss des Weltgebäudes hinzuzufügen und hierauf erst den Begriff eines höchsten Wesens, eines Gesetzgebers ihnen zu eröffnen.

Damit sich aber keine falschen Religionsbegriffe in die Phantasie der Kinder ein- nisten, müsse man ihnen frühzeitig Religionsbegriffe beizubringen suchen. Dies dürfe aber nicht Gedächtnisswerk, blose Nachahmung und alleiniges Affenwerk, sondern der Natur angemessen sein. Zuvörderst müsse man Alles der Natur, nachher diese selbst aber Gott zuschreiben. Der Begriff von Gott sei am besten analogisch mit dem des Vaters, unter dessen Pflege wir sind, deutlich zu machen, wobei sich dann sehr vortheilhaft auf die Einigkeit der Menschen, als in einer Familie, hinweisen lasse.

Das Kind müsse Ehrfurcht vor Gott empfinden lernen als vor dem Herrn des Lebens und der ganzen Welt; ferner als vor dem Versorger der Menschen und drittens end- lich als vor dem Richter derselben.

Formeln von Kindern herbeten zu lassen, diene zu nichts und bringe einen ver- kehrten Begriff von Frömmigkeit hervor. Die wahre Gottesverehrung bestehe darin, dass man nach Gottes Willen handle, das müsse man den Kindern beibringen. ²*)

Man solle die Kinder deshalb schon frühe einige Begriffe von dem höchsten Wesen lehren, damit sie, wenn sie andere beten sehen u. s. w., wissen mögen, gegen wen und warum dies geschehe. Zugleich solle man aber auch darauf sehen, dass sie die Menschen nicht nach ihrer Religionsobservanz schätzen, da ungeachtet der Verschiedenheit der Religionen es doch überall Einheit der Religion gebe.

Ueber die Priorität der moralischen Erziehung spricht sich Kant auch in anderen Schriften aus.

In der Ethik heisst es:Das erste und nothwendigste doctrinale Inustru- ment der Tugendlehre für den noch rohen Zögling ist ein moralischer Katechismus. Dieser muss vor dem Religionskatechismus hergehen und kann nicht blos als Ein- schiebsel in die Religionslehre mit verwebt, sondern muss abgesondert, als ein für sich beste- hendes Ganzes vorgetragen werden; denn nur durch rein moralische Grundsätze kann der Ueberschritt von der Tugendlehre zur Religion gethan werden, weil dieser ihre Bekenntnisse sonst unlauter sein würden.*¹⁰)

Ferner lesen wir dort:Von der grössten Wichtigkeit in der Erziehung ist es, den moralischen Katechismus nicht mit dem Religionskatechismus vermischt vorzutragen(zu amalgamiren), noch weniger ihn auf den letzteren folgen zu lassen; sondern jederzeit den ersteren und zwar mit dem grössten Fleisse und Ausführlichkeit zur klarsten Einsicht zu bringen. Denn ohne dieses wird nacher aus der Religion nichts als Heuchelei, sich aus Furcht zu

²²) Kants Pädagogik, Abschnitt über die Erziehung der Kinder in der Religion.

Vergl. Relig. innerhalb der Grenzen, 4. Stück,§ 4. Allg. An m. 1. ²⁰) Kants Methaphysik der Sitten, II. Theil(Tugendlehre)§. 51.