Aufsatz 
Kants Ansichten über den Religionsunterricht / dargest. und beurtheilt von Gustav Wachenfeld, Gymnasiallehrer
Entstehung
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raschen würden? Was ist ein Gebet ohne Person, zu der man betet, und ohne Hoffnung, von dieser erhört zu werden? Der Schrecken, den ein im Gebete Betroffener erhalten würde, ist nicht eine Aeusserung der Scham über eine begangene Thorheit, sondern des Feingefühls über eine höchst empfindliche und peinliche Störung in der zartesten Herzensäusserung. Sonst dürfte man nie laut zu Gott sprechen oder singen, auch im Gottesdienste nicht. Ein Gott aber, mit dem wir in keiner persönlichen Beziehung stehen, ist für uns ein lebloses Abstractum, ein Unding, das besser und consequenter geläugnet werden sollte.

Und was sollen wir zu der Kant'schen Auffassung des heil. Abendmahles sagen? Das soll nichts sein als ein Mittel zur Belebung des kirchlichen Gemeingeistes, der allge- meinen Bruderliebe? Da soll nicht die Rede sein von Christo, von seinem Tode, von der Sündenvergebung?

Was soll überhaupt Kirche oder Kirchenbesuch noch bedeuten, da doch die Beför- derung der Moralität nach Kant auch ohne Kirche und Kirchenbesuch möglich ist, wie er selbst, ein seltener Kirchgänger und dabei strengsittlicher Mann, durch sein eigenes Leben bewiesen hat? Hielt er den Kirchenbesuch, wie er sagt, für Reichsgenossenpflicht, so war es inconsequent von ihm, sich demselben so beharrlich zu entziehen; oder er handelte so ganz richtig, wie dies ja unsere unkirchlichen Moralisten noch immer thun, aber dann ist es nicht Reichsgenossenpflicht, die Kirche zu besuchen.

Das persönliche Verhältniss zwischen dem Menschen und Gott, zwischen dem Christen und Christus tritt in der Kant'schen Religionslehre ganz zurück. Alles, was ausser der Moral die christliche Religion auszeichnet, die Lehren von der Erlösung, von dem persönlichen Lebensverhältnisse zum Erlöser, vom heil. Abendmahle, von der Kirche und den zukünftigen Dingen, wird als Wahnglaube oder Schwärmerei verworfen.

Kant schreibt zwar in der Vorrede zu seiner Schriftder Streit der Facultäten(1798):.... dass ich in dem genannten Buche(Die Religion innerhalb der Grenzen etc.), weil es gar keine Würdigung des Christenthums enthält, mir auch keine Abwürdigung desselben habe zu Schulden kommen lassen. Denn eigentlich enthält es nur die Würdigung der natürlichen Religion. Die Anführung einiger biblischer Schriftstellen zur Bestätigung gewisser reiner Vernunftlehren der Religion kann allein zu diesem Missverständnisse Veranlassung gegeben haben.

Aber abgesehen davon, dass Kant in jener Schrift über die Religion das Christen- thum geradezu als Weltreligion rühmt und stets Bezug nimmt auf Christen- thum und kirchliche Lehre, schreibt er am 4. Mai 1793 an Professor Stäudlin zu Göttingen: Mit beikommender SchriftReligion innerhalb der Grenzen etc., habe die dritte Abtheilung meines Plans zu vollführen gesucht, in welcher Arbeit mich Gewissenhaftigkeit und wahre Hochachtung für die christliche Religion, dabei aber auch der Grundsatz einer gezie- menden Freimüthigkeit geleitet hat, nichts zu verheimlichen, sondern, wie ich die mögliche Ver- einigung der letzteren mit der reinsten praktischen Vernunft einzusehen glaube, offen darzulegen.

Mag dem nun sein, wie ihm wolle: beabsichtigte Kant das Christenthum, nach seiner Auffassung oder nach den Evangelien, darzustellen, so übersah er sehr wesentliche Momente desselben; beabsichtigte er aber eine reine Vernunftreligion darzustellen,

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