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ken, wie nachtheilig eine solche Kritik der Oster- und Himmelfahrtsfeier werden könnte.
Der zweite Grundsatz macht den Glauben an Gott und seine Heilsthaten, nament- lich die Erlösung, illusorisch. Wir können ja bei der Annahme eines radikalen Bösen uns nicht selbst erlösen, wir können nur die Erlöserhand Gottes ergreifen und werden, wenn wir auf besseren Wegen sind, unseren Erlöser nicht vergessen. Unsere Religiosität muss freilich, wenn sie eine rechte sein soll, auch eine moralische, heilige sein, aber zur selig- machenden wird sie erst, wenn sie das Herz erwärmt und das Gefühl durchdringt. Kurz, die Religion ist, wie Schleiermacher in den Reden über Religion und in seiner Dogmatik so schlagend nachgewiesen hat, weder ein Wissen noch ein Thun, sondern ein Gefühl und zwar das absolute Abhängigkeitsgefühl von Gott, wodurch sich alle religiösen Erscheinungen, nament- lich aber die christliche Pocsie, Kunst und Sitte, wofür eben Schleiermacher auch ein viel feineres Verständniss hatte als Kant, weit besser erklären.
Das vierte Stück der Religion innerhalb der Grenzen etc. ist überschrieben„Vom Dienst und Afterdienst oder von Religion und Pfaffenthum.“
Dienst ist nach Kant die Pflege der reinen(moralischen) Vernunftreligion, After- dienst die Hervorhebung des Historischen und Statutarischen.—
Religion ist ihm die„Erkenntniss aller unserer Pflichten(gegen die Mitmenschen) als göttlicher Gebote.“ Dies ist, wie er selbst zeigt, der Standpunkt des Rationalisten, wel- cher erst wissen müsse, dass etwas Pflicht sei, ehe er es für ein göttliches Gebot halten könne, während der Supranaturalist erst wissen müsse, dass etwas göttliches Gebot sei, um es als Pflicht zu erkennen.
„Alles, was ausser dem guten Lebenswandel der Mensch noch thun zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden,“ ist nach Kant„blosser Religionswahn und Afterdienst.“ ²⁴).
Dahin rechnet er das Bekenntniss statutarischer Glaubenssätze, die Beobachtung kirchlicher Observanz und Zucht, den Glauben an himmlische Einflüsse und Gnadenwirkungen. Privatgebet, Kirchengehen, Taufe und Communion seien gute sinnliche Mittel zur Erweckung des wahren Gottesdienstes, aber keine Gnadenmittel.
Der Glaube an Gnadenmittel als sichere übernatürliche Einwirkungen Gottes, an Wunder und Geheimnisse sei nichts Anderes als Wahnglaube.
Das Beten dürfe nur ein erklärtes Wünschen gegen ein Wesen sein, das keiner Erklärung der inneren(desinnung des Wünschenden bedürfe. Mehr als ein erklärter herz- licher Wunsch, Gott in allem unseren Thun und Lassen wohlgefällig zu sein, worin der eigentliche Geist des Gebets bestehe, dürfe nicht angenommen werden, namentlich nicht eine förmliche Anrede an Gott, den man dann persönlich gegenwärtig annehme, wie wenn man von seiner Gegenwart überführt sei. Ein Mensch, der im lauten Beten von einem anderen überrascht werde, würde sicherlich in Verwirrung gerathen, gleich als über einen Zustand, dessen er sich zu schämen habe. Dass ein Mensch mit sich selbst laut betend ängetroffen wird, bringe ihn vor der Hand in den Verdacht, dass er eine kleine Anwandlung von Wahnsinn habe.*³)
²4) A. a. O., 4. Stück,§. 2. ²3) A. a. O., 4. Stück,§. 4, Anmerkung.


