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Im dritten Stück ist von dem Sieg des guten Prinzips über das Böse die Rede. Dieser Sieg sei nur in einem ethischen theckratischen Gemeinwesen, einer Kirche, erreichbar. Die Erfordernisse der wahren Kirche seien Allgemeinheit, Lauterkeit, Freiheit und Unver- änderlichkeit in den moralischen Grundsätzen. Die wahre Kirche sei die, in welcher der reine moralische Religions- oder Vernunftglaube herrsche, ohne historische Basis, ohne statu- tarische Zuthaten, ohne gottesdienstlichen Cultus, ohne Priesterschaft.„Der Glaube einer gottesdienstlichen Religion, sagt Kant, ist ein Frohn- und Lohnglaube und kann nicht für den seligmachenden angesehen werden, weil er nicht moralisch ist.“¹⁷) Nur der unvermeidlichen Einschränkung der menschlichen Natur sei es zuzuschreiben, dass man einen historischen Glauben an die Stelle des Vernunftglaubens und eine statutarische Kirche an die Stelle der wahren gesetzt habe. Einst aber werde die streitende Kirche in die unveränderliche, Alles vereinigende, triumphirende übergehen: dann werde Gott sein Alles in Allem.
Daher preist Kant seine Zeit als die beste in der Kirchengeschichte, weil der Vernunftglaube endlich anfange sich Bahn zu brechen.
Gott könne man auf keine andere Weise dienen als durch gewissenhafte Pflicht- erfüllung gegen unsere Mitmenschen, weil man ihm nichts geben könne und er unserer Huldi- gungen und„Hofdienste“ nicht bedürfe. Denn nicht die, welche Herr, Herr! sagen, sondern die den Willen Gottes thun, würden Gott die wahre Verehrung leisten.
Hiernach geht also die Religion in der Moral, die Kirche in der Gemeinschaft aller vernünftigen und moralischen Menschen auf.„Besondere Pflichten gegen Gott gibt es nicht.“¹⁸) Bei der Definition der Religion schliesst Kant 1) das assertorische Wissen von Gott und göttlichen Dingen, 2) die irrige Vorstellung von Pflichten aus, die sieh unmittel- bar auf Gott beziehen sollen(Hofdienste) und über unsere Pflichten der Nächstenliebe oder von Menschen zu Menschen hinausgehen. ¹⁹)
Wie reimt sich aber hiermit der Schlusssatz der Kant'schen Tugendlehre:„Die Reli- gionslehre als Lehre der Pflichten gegen Gott liegt ausserhalb der Grenzen der reinen Moralphilosophie?“ Hiernach wären wir doch berechtigt, in der Schrift, welche von Religion handelt, Pflichten gegen Gott aufgezählt zu flnden, wenn wir schon in der Ethik, als einer rein philosophischen Schrift, darauf verzichten würden. Aber auch in dem Buche von der Religion ist von Pflichten gegen Gott nicht die Rede; ja es heisst sogar:„es gibt gar keine Pflichten gegen Gott.“ Dies wird damit motivirt, dass wir Gott nichts geben können und er unsere Huldigungen nicht bedürfe.
Aber wie? Können wir Gott nicht danken, ihn loben und lieben, können wir ihm nicht unser Herz geben, auf das er, wenn er uns liebt, doch jedenfalls rechnet? Ist das nichts? Könnten wir, von unserer Freiheit Gebrauch machend, ihm unseren Dank, unsere Liebe, unser Herz nicht versagen? Wir sollen an Gott glauben, unsere Pflichten als„göttliche Gebote“ erkennen, kurz Religion haben ohne Pflichten gegen Gott? Wozu noch die Existenz eines Wesens annehmen, das uns die moralischen Gebote gegeben hat, wenn es keine Pflichten
¹) A. a. O., 3. Stück, VII. ¹s) A. a. O., 4. Stück, 1. Theil, Anmerkung. ¹⁰) In derselben Anmerkung wie Nr. 18.


