Aufsatz 
Der allgemeine Unterschied des römischen Lautgesetzes von dem der übrigen Sanscritasprachen : Abhandlung / [Albert Agathon] Benari
Entstehung
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weniger zugleich eine Vertheidigung des letztern enthalten; so liegt der Grund ehen darin, dass das Real-Gymnasium hei seiner Tendenz, für diejenige allgemeine Bildung zu sorgen, die dem künftigen Gelehrten, wie dem Geschäftsmanne, dem Krieger, wie dem Gewerbtreibenden gemein sein soll, sich doch nothwendig den- allgemeinen Einrichtungen aller höheren Schulen anschliesst, welche wie gesagt, von jener Anklage nicht getroffen werden können.

Wenn aber diese Beschwerden in gewissen Erfahrungen ihrer Urheber begründet sind; so können sie sich nur auf Missbräuche beziehen, die dem Wesen der preussischen Schuleinrichtung entgegen sind. Denn diese verlangt ausdrücklich nirgends ein Treiben und Ueberfüllen der Zöglinge, und will dass deren Bildungdie langsam reifende Frucht eines stätigen Fleisses sein soll*). Dass sich Missbräuche einschleichen können, dass der übertriebene Eifer jüngerer Lehrer oft die Anforderungen an die Schuler zu sehr spannt, oft in der Wahl der geeigneten Mittel unglücklich ist, dass oft das Wirken eines ganzen Lehrer-Collegiums nicht ein so einmüthiges und zusammenstimmendes sein mag, wie der Zweck der Schule verlangt: Wer möchte das leugnen wol- len? In dieser Beziehung, in so fern sie solche Verirrungen aufdecken und mit grellen Farben in ihrer Schädliehkeit darstellen, sind die oben näher be- leuchteten Beschwerden aller Beherzigung werth. Wo aber die Schnle nur für die zweckmässige Beschäftigung ihrer Zöglinge sorgt, die häusliche Thä- tigkeit derselben nicht über Gebühr in Anspruch nimmt, unüberlegte sehriftliche Aufgaben vermeidet und der zur Erholung der Jugend anberaumten Zeit nicht ihre Bestimmung durch eine zu grosse Anzahl von Arbeiten rauhet, auch jedwede Osten- tation, welche die Leistungen der Schüler als aussergewöhnliche hinstellen soll, entfernt hält; handelt sie gewiss im Sinne der bestehenden preussischen Schulverfassung und kann des guten Erfolges gewiss sein**).

IV. Chronik des Gymnasiums.

A. Vorgesetzte.

In dem vorjährigen Programme hatte die Anstalt den Tod eines ihrer Gymnasiar- chen, des Herrn Regierungs- und Schulraths Dr. Reichhelm zu beklagen. Dieser schmerz- liche Verlust ward durch den Eintritt des vormaligen Directors des Gymnasiums zu Daisburg, jetzigen Stadt-Schulraths Herrn Schulze, in das Hochlöbl. Magistrats-Collegium ersetat.

*) Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten abgehenden Schüler. Berlin 1834.§. 11. **) Die Anklagen der Schulen sind von einem allgemeinen Standpunkte aus gewürdigt in 1) Dr. Mützells Abhandlung in der ausserordentlichen Beilage zur litt. Zeitung 1836 Nr. 9 und) Hygea und die Gymnasien von Theod. Heinsius. Berlin, 1836 bei Hold. 8