Aufsatz 
Der allgemeine Unterschied des römischen Lautgesetzes von dem der übrigen Sanscritasprachen : Abhandlung / [Albert Agathon] Benari
Entstehung
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vernachlässiget, und sich schon früh an diesen Zwiespalt seines einseitigen Strebens mit den vielseitigen Anforderungen der Schule gewöhnt. Viel häufiger tritt aber diese Disharmonie zwischen Schule und Haus bei denjenigen hervor, die, zu früh einem Beruf bestimmt, für welchen der Staat eine gewisse gesetzlich vorgeschrie- bene Stufe der Schulbildung verlangt, diese anf das schnellste erreichen und dagegen

alles das ausschliessen wollen, was ihrer einseitigen Berechnung nach für denselben

unnütz ist. Es möchte der künftige Post- und Steuer-Beamte gern des Lateini- schen und der Naturwissenschaften überhoben sein und lernt auf der Schule nicht genng in der Rechenkunst, in der Geographie und in den neueren Sprachen: der künftige Pharmazeut will gern diese enthehren, aber nur in den erstgenannten Gegen- ständen nicht zurückbleiben. Wer dem Militairstande sich widmet, stimmt zum Theil mit den Wünschen und Abneigungen beider überein: Mathematik, Geschichte, Geographie, neuere Sprachen erkennt er als nöthig, das übrige weist er als über- flüssig zurück. Der häusliche Privatunterricht bestärkt in dieser Einseitigkeit Wenn von Seiten der Schule dann die gewünschten Zeugnisse der Reife in der erforderten allgemeinen Bildung nicht ertheilt werden können und der Zôögling genö-

thigt ist, oft noch mehr Zeit, als er durch schnelle Förderung in den ihm nöthig

scheinenden Disciplinen ersparen wollte, mit verdoppelter Anstrengung auf der Schule zu verweilen und doch die ihm unbequemen Gegenstände zu treiben; dann werden die unzweckmässigen Einrichtungen der Schule getadelt, und es wird ihr zum Vorwurf gemacht, dass sie nicht eine Soldatenschule, eine Pharmazeuten- schule, eine Oekonomenschule etc. ist. Kein Wunder, dass bei einer so kleinlichen Sorge für die Zukunft, die immer von dem Mangel an höherem Vertrauen zur eigenen geistigen Kraft und zur göttlichen Förderung des redlichen Strebens Zeugniss ab- legt, die Wirksamkeit der Schule gehemmt wird. O, lernte doch jeder begreifen, dass die Zeit, welche der Knabe und der Jüngling unter dem Einflusse der Schule verlebt, ein bedeutender Abschnitt seines Lebens ist und dass es darauf ankommt, auch dieser Lebensperiode ihre Einheit und ihre eigenthümliche Geltung zu lassen. Die Jugendzeit darf nicht als die Zeit des Abrichtens für eine künftige Wirksamkeit betrachtet werden, welche man gern so eilig als möglich abkürzen möchte. Sie hat ihren Werth, ihre Bedeutung in sich, ihr eigenes geistiges Leben, ihren besonderen Gehalt. 1

Dieses geistige Leben zu fördern und zu erweitern ist der Zweck der Schule. Hat sie diesen erreicht, kann sie mit der schönsten Hoffnung ihren Zögling entlassen. Welche äussere Stellung ihm auch werde; er trägt die Mittel in sich, seine geistige Thatigkeit auf jede von ihm erheischte Erfüullung seines Berufes zu lenken. Denn überall herrscht der Geist über den Stoff. In einer heiligen Sache sei es erlaubt, sich grosser Beispiele zu bedienen.